Das Bundeskabinett ist zentral für die Regierungsarbeit in Deutschland. Doch wie läuft die Kabinettsarbeit ab? Welche Rolle spielt der Kanzler – und was gilt bei einer Koalitionsregierung? Ein Blick auf seine Zusammensetzung, Aufgaben und Prinzipien.
Kabinettssaal im Bundeskanzleramt.
Foto: Bundesregierung/Bernd Kühler
Im Grundgesetz (GG) ist geregelt, dass die Bundesregierung aus dem Bundeskanzler sowie aus den Bundesministerinnen und -ministern besteht (Artikel 62 GG). Gemeinsam bilden sie das sogenannte Bundeskabinett. Den Vorsitz darin hat der Bundeskanzler.
Der Bundeskanzler macht dem Bundespräsidenten einen verbindlichen Vorschlag, welche Personen ein Ministeramt übernehmen und welches Ressort sie leiten sollen. Die formelle Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten (Artikel 64 GG).
Die Anzahl der Ministerinnen und Minister ist im Grundgesetz nicht festgelegt. Während der Amtszeit einer Bundesregierung kann es durch die Neubesetzung von Ministerämtern zur Umbildung des Bundeskabinetts kommen. Entlassungen von Ministerinnen und Ministern schlägt ebenfalls der Bundeskanzler vor.
Kommt es zu einer Koalitionsregierung, ist der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin bei der Besetzung der Ministerien politisch an die Koalitionsvereinbarungen gebunden. Diese Vereinbarungen entstehen in Verhandlungen zwischen den Koalitionsparteien und legen das gemeinsame Regierungsprogramm fest.
Eine Koalition ist ein Zusammenschluss aus zwei oder mehreren Parteien, die im Deutschen Bundestag gemeinsam über die Mehrheit der Abgeordneten verfügen. Bilden diese Parteien zusammen die Regierung, spricht man von einer Koalitionsregierung. Verhandlungen über die Koalitionsvereinbarungen finden in der Regel vor der Kabinettsbildung statt.
Das Bundeskabinett spielt für die Regierungsarbeit eine wichtige Rolle. Es tritt regulär jeden Mittwoch unter Vorsitz des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin zur Beratung zusammen. Ist der Bundeskanzler oder die Bundeskanzlerin verhindert, leitet die Stellvertreterin oder der Stellvertreter die Kabinettssitzung. Neben den Bundesministerinnen und -ministern nehmen auch der Regierungssprecher oder die Regierungssprecherin sowie die Staatsministerinnen und -minister regelmäßig an der Sitzung teil – auch wenn sie nicht dem Kabinett angehören.
In den Sitzungen beraten und beschließen die Kabinettsmitglieder gemeinsam die nächsten Vorhaben der Bundesregierung. Das sind zum Beispiel Gesetzentwürfe, Verordnungen, Initiativen, Aktionsprogramme, Berichte und der Bundeshaushalt.
Die Grundlage der Arbeit des Bundeskabinetts bildet die
Geschäftsordnung
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Mehr zu den Beschlüssen des Kabinetts finden Sie hier.
Das Grundgesetz unterscheidet drei wichtige Arbeitsprinzipien für die Bundesregierung: das Kanzler-, das Kollegial- und das Ressortprinzip (Artikel 65 GG). Diese Prinzipien regeln den Umgang und die Arbeitsteilung im Kabinett.