Aufgaben vom Bundes-Kanzler

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Bundes-Kanzler-Amt mit der Europa- und Deutschland-Flagge

Das Kabinett tagt im Bundes-Kanzler-Amt

Foto: Bundesregierung/Kugler

Regierungs-Bildung

Der Bundes-Kanzler wird von den Abgeordneten
vom Deutschen Bundestag gewählt.
Der Bundes-Präsident ernennt den Bundes-Kanzler.

Der Bundes-Kanzler schlägt
Männer und Frauen vor:
das sollen Bundes-Minister und Bundes-Ministerinnen werden.
Der Bundes-Präsident findet den Vorschlag gut:
Dann ernennt er diese Männer und Frauen.
Sie sind dann Bundes-Minister und Bundes-Ministerinnen.

Der Bundes-Kanzler, die Bundes-Minister
und Bundes-Ministerinnen 
sind die  Bundes-Regierung.
Die Bundes-Regierung nennt man auch Bundes-Kabinett.

Der Bundes-Kanzler leitet das Kabinett.
Das Bundes-Kabinett tagt 
fast immer am Mittwoch.
Meistens im Bundes-Kanzleramt.

Richtlinien-Kompetenz

Porträt Friedrich Merz

Der Bundes-Kanzler hat wichtige Aufgaben

Foto: Tobias Koch

Im Grund-Gesetz steht:
Der Bundes-Kanzler hat 
die Richtlinien-Kompetenz.

Richtlinien-Kompetenz bedeutet:
Der Bundes-Kanzler bestimmt, 
was die Bundes-Regierung tun soll.
Welche Probleme gelöst werden sollen.
Welche Aufgaben erledigt werden sollen.

Das Bundes-Kanzler bestimmt 
die Politik von der Bundes-Regierung.

Ressort-Prinzip

Chef in einem Bundes-Ministerium
ist der Bundes-Minister oder die Bundes-Ministerin.

Es gibt 17 Bundes-Ministerien.
Zu einem Ministerium sagt man auch Ressort.

Jeder Bundes-Minister oder jede Bundes-Ministerin 
leitet das eigene Ressort.
Dazu sagt man: Ressort-Prinzip.

Aber: Die Bundes-Minister und Bundes-Ministerinnen
dürfen die Politik nicht selbst bestimmen.
Sie müssen sich an die Richtlinien 
vom Bundes-Kanzler halten.

Geschäfts-Ordnung

Der Bundes-Kanzler leitet die Geschäfte 
von der Bundes-Regierung.
Wichtig: Er muss sich dabei
an die Geschäfts-Ordnung halten.

Was steht in der Geschäfts-Ordnung?
Das bestimmt das Bundes-Kabinett. 
Der Bundes-Präsident muss 
die Geschäfts-Ordnung genehmigen.

Regierungs-Verantwortung

Der Bundes-Kanzler ist für die Regierung verantwortlich.
Das nennt man Regierungs-Verantwortung.

Regierungs-Koalition

Wenn eine Partei regieren möchte,
braucht sie mehr als die Hälfte 
von den Stimmen im Deutschen Bundestag.
Meistens haben die Parteien weniger als die Hälfte.

Dann müssen die Parteien Partner suchen.
Denn:
Eine Regierung ändert Gesetze oder 
macht neue Gesetze.
Die Mehrheit vom Bundestag 
muss einem neuen Gesetz zustimmen.

Zustimmen bedeutet:
Mehr als die Hälfte von den Abgeordneten
im Deutschen Bundestag müssen dafür sein.

Deshalb verabreden Parteien vom Deutschen Bundestag 
eine Zusammen-Arbeit.
Gemeinsam haben sie die Mehrheit.
Sie bilden eine Koalition.
Die Parteien sind dann die Koalitionsparteien.
Oder man sagt auch: Regierungs-Parteien.

Damit die Regierung arbeiten kann,
muss sie im Bundestag eine Mehrheit haben.
Dafür verabreden 2 oder mehr Parteien
eine Zusammen-Arbeit.
Das nennt man Koalition.

De Vize-Kanzler ist vom Koalitions-Partner

Der Bundes-Kanzler entscheidet auch über 
seine Stellvertreter und Stellvertreterin.
Der Stellvertreter oder die Stellvertreterin
wird Vize-Kanzler genannt.  
Er oder sie ist Bundes-Minister oder 
einer Bundes-Ministerin und 
ein Mitglied aus der Koalitions-Partei.

Im Falle eines Krieges hat der Bundes-Kanzler 
die Befehls- und Kommando-Gewalt über das deutsche Militär.

Zustimmung zur Regierungs-Politik

Der Bundes-Kanzler kann dem Bundestag 
die Vertrauens-Frage stellen.
So kann der Bundes-Kanzler überprüfen, 
ob der Bundestag seine Politik noch gut findet:

Der Bundestag stimmt ab:

Der Bundes-Kanzler bekommt mehr als die Hälfte
von den Stimmen von den Abgeordneten im Deutschen Bundestag:
Der Deutsche Bundestag bestätigt den Bundes-Kanzler.

Der Bundes-Kanzler bekommt mehr als die Hälfte
von den Stimmen von den Abgeordneten im Deutschen Bundestag:
Der Deutsche Bundestag bestätigt den Bundes-Kanzler.

Der Bundes-Kanzler bekommt weniger als die Hälfte
von den Stimmen von den Abgeordneten im Deutschen Bundestag:
Der Bundes-Kanzler-Kanzler ist abgewählt.

Der Bundes-Kanzler kann:

  • Den Bundes-Präsidenten bitten, 
    den Deutschen Bundestag aufzulösen.

Oder:

  • Der Deutsche Bundestag wählt 
    einen neuen Bundes-Kanzler oder eine neue Bundes-Kanzlerin.