Friedrich Merz ist Bundes-Kanzler
Der Bundes-Kanzler hat sehr viel zu sagen.
Das regelt das Grund-Gesetz.
Der Bundes-Kanzler hat das Recht
die Bundes-Regierung zu bilden.
Das Kabinett tagt im Bundes-Kanzler-Amt
Foto: Bundesregierung/Kugler
Regierungs-Bildung
Der Bundes-Kanzler wird von den Abgeordneten
vom Deutschen Bundestag gewählt.
Der Bundes-Präsident ernennt den Bundes-Kanzler.
Der Bundes-Kanzler schlägt
Männer und Frauen vor:
das sollen Bundes-Minister und Bundes-Ministerinnen werden.
Der Bundes-Präsident findet den Vorschlag gut:
Dann ernennt er diese Männer und Frauen.
Sie sind dann Bundes-Minister und Bundes-Ministerinnen.
Der Bundes-Kanzler, die Bundes-Minister
und Bundes-Ministerinnen
sind die Bundes-Regierung.
Die Bundes-Regierung nennt man auch Bundes-Kabinett.
Der Bundes-Kanzler leitet das Kabinett.
Das Bundes-Kabinett tagt
fast immer am Mittwoch.
Meistens im Bundes-Kanzleramt.
Richtlinien-Kompetenz
Der Bundes-Kanzler hat wichtige Aufgaben
Foto: Tobias Koch
Im Grund-Gesetz steht:
Der Bundes-Kanzler hat
die Richtlinien-Kompetenz.
Richtlinien-Kompetenz bedeutet:
Der Bundes-Kanzler bestimmt,
was die Bundes-Regierung tun soll.
Welche Probleme gelöst werden sollen.
Welche Aufgaben erledigt werden sollen.
Das Bundes-Kanzler bestimmt
die Politik von der Bundes-Regierung.
Ressort-Prinzip
Chef in einem Bundes-Ministerium
ist der Bundes-Minister oder die Bundes-Ministerin.
Es gibt 17 Bundes-Ministerien.
Zu einem Ministerium sagt man auch Ressort.
Jeder Bundes-Minister oder jede Bundes-Ministerin
leitet das eigene Ressort.
Dazu sagt man: Ressort-Prinzip.
Aber: Die Bundes-Minister und Bundes-Ministerinnen
dürfen die Politik nicht selbst bestimmen.
Sie müssen sich an die Richtlinien
vom Bundes-Kanzler halten.
Geschäfts-Ordnung
Der Bundes-Kanzler leitet die Geschäfte
von der Bundes-Regierung.
Wichtig: Er muss sich dabei
an die Geschäfts-Ordnung halten.
Was steht in der Geschäfts-Ordnung?
Das bestimmt das Bundes-Kabinett.
Der Bundes-Präsident muss
die Geschäfts-Ordnung genehmigen.
Regierungs-Verantwortung
Der Bundes-Kanzler ist für die Regierung verantwortlich.
Das nennt man Regierungs-Verantwortung.
Regierungs-Koalition
Wenn eine Partei regieren möchte,
braucht sie mehr als die Hälfte
von den Stimmen im Deutschen Bundestag.
Meistens haben die Parteien weniger als die Hälfte.
Dann müssen die Parteien Partner suchen.
Denn:
Eine Regierung ändert Gesetze oder
macht neue Gesetze.
Die Mehrheit vom Bundestag
muss einem neuen Gesetz zustimmen.
Zustimmen bedeutet:
Mehr als die Hälfte von den Abgeordneten
im Deutschen Bundestag müssen dafür sein.
Deshalb verabreden Parteien vom Deutschen Bundestag
eine Zusammen-Arbeit.
Gemeinsam haben sie die Mehrheit.
Sie bilden eine Koalition.
Die Parteien sind dann die Koalitionsparteien.
Oder man sagt auch: Regierungs-Parteien.
Damit die Regierung arbeiten kann,
muss sie im Bundestag eine Mehrheit haben.
Dafür verabreden 2 oder mehr Parteien
eine Zusammen-Arbeit.
Das nennt man Koalition.
De Vize-Kanzler ist vom Koalitions-Partner
Der Bundes-Kanzler entscheidet auch über
seine Stellvertreter und Stellvertreterin.
Der Stellvertreter oder die Stellvertreterin
wird Vize-Kanzler genannt.
Er oder sie ist Bundes-Minister oder
einer Bundes-Ministerin und
ein Mitglied aus der Koalitions-Partei.
Im Falle eines Krieges hat der Bundes-Kanzler
die Befehls- und Kommando-Gewalt über das deutsche Militär.
Zustimmung zur Regierungs-Politik
Der Bundes-Kanzler kann dem Bundestag
die Vertrauens-Frage stellen.
So kann der Bundes-Kanzler überprüfen,
ob der Bundestag seine Politik noch gut findet:
Der Bundestag stimmt ab:
Der Bundes-Kanzler bekommt mehr als die Hälfte
von den Stimmen von den Abgeordneten im Deutschen Bundestag:
Der Deutsche Bundestag bestätigt den Bundes-Kanzler.
Der Bundes-Kanzler bekommt mehr als die Hälfte
von den Stimmen von den Abgeordneten im Deutschen Bundestag:
Der Deutsche Bundestag bestätigt den Bundes-Kanzler.
Der Bundes-Kanzler bekommt weniger als die Hälfte
von den Stimmen von den Abgeordneten im Deutschen Bundestag:
Der Bundes-Kanzler-Kanzler ist abgewählt.
Der Bundes-Kanzler kann:
- Den Bundes-Präsidenten bitten,
den Deutschen Bundestag aufzulösen.
Oder:
- Der Deutsche Bundestag wählt
einen neuen Bundes-Kanzler oder eine neue Bundes-Kanzlerin.