Friedrich Merz ist Bundes-Kanzler
Der Bundes-Kanzler hat sehr viel zu sagen.
Das regelt das Grund-Gesetz.
Der Bundes-Kanzler hat das Recht
die Bundes-Regierung zu bilden.

Das Kabinett tagt im Bundes-Kanzler-Amt
Foto: Bundesregierung/Kugler
Regierungs-Bildung
Der Bundes-Kanzler wird von den Abgeordneten
vom Deutschen Bundestag gewählt
und vom Bundes-Präsidenten ernannt.
Danach schlägt der Bundes-Kanzler
Bundes-Minister und Bundes-Ministerinnen vor.
Der Bundes-Präsident ernennt
die Bundes-Ministerinnern und Bundes-Minister.
Bundes-Kanzler, die Bundes-Minister
und Bundes-Ministerinnen
sind die Bundes-Regierung.
Sie wird auch Bundes-Kabinett genannt.
Der Bundes-Kanzler leitet das Kabinett.
Das Bundes-Kabinett tagt
meist am Montag, am Mittwoch und am Donnerstag
im Bundes-Kanzleramt.
Richtlinien-Kompetenz

Der Bundes-Kanzler hat wichtige Aufgaben
Foto: Tobias Koch
Der Bundes-Kanzler bestimmt die Regierungs-Politik
Im Grund-Gesetz (GG) steht:
Der Bundes-Kanzler gibt die Richtlinien vor.
Das nennt man Richtlinien-Kompetenz.
Das bedeutet:
Der Bundes-Kanzler bestimmt,
was die Bundes-Regierung tun soll.
Welche Probleme gelöst werden sollen.
Welche Aufgaben erledigt werden sollen.
Es gibt viele verschiedene Aufgaben.
Dafür braucht man Spezialisten.
Diese Spezialisten arbeiten in den Bundes-Ministerien.
Ressort-Prinzip
Chef in einem Bundes-Ministerium
ist der Bundes-Minister oder die Bundes-Ministerin.
Es gibt 17 Bundes-Ministerien.
Zum Beispiel das Bundes-Ministerium der Finanzen
oder das Bundes-Ministerium des Innern.
Zu Ministerium sagt man auch Ressort.
Die Bundes-Minister und Bundes-Ministerinnen
müssen sich an die Richtlinien
vom Bundes-Kanzler halten.
Innerhalb der Richtlinien
leitet jeder Bundes-Minister
und jede Bundes-Ministerin
das eigene Ressort.
Diese Arbeits-Weise heißt Ressort-Prinzip.
Absprachen mit Regierungs-Partnern
Der Bundes-Kanzler leitet die Geschäfte
von der Bundes-Regierung.
Er muss sich
an die Geschäfts-Ordnung halten.
Das Bundes-Kabinett
beschließt die Geschäfts-Ordnung.
Der Bundes-Präsident muss
die Geschäfts-Ordnung genehmigen.
Der Bundes-Kanzler ist für die Regierung verantwortlich.
Das nennt man Regierungs-Verantwortung gegenüber dem Bundestag.
Häufig bestehen Regierungen aus Koalitionen.Das bedeutet:
2 oder mehrere Parteien sind an der Regierung beteiligt.
Innerhalb dieser Regierungs-Koalition
muss sich der Bundes-Kanzler an alle Absprachen halten.
Die neue Bundes-Regierung besteht
aus zwei Koalitions-Partnern:
Den Vize-Kanzler stellt der Koalitions-Partner
Der Bundes-Kanzler entscheidet auch über
seine Stell-Vertreter und Stell-Vertreterinnen.
Dieses Amt wird von einem Bundesminister oder
einer Bundesministerin übernommen.
Das Amt übernimmt ein Mitglied aus der Koalitions-Partei.
Im Falle eines Krieges hat der Bundes-Kanzler
die Befehls- und Kommando-Gewalt über das deutsche Militär.
Zustimmung zur Regierungs-Politik
Der Bundes-Kanzler kann dem Bundestag die Vertrauens-Frage stellen.
Um zu überprüfen, ob der Bundestag seine Politik noch gut findet.
Wenn es keine Mehrheit für den Bundes-Kanzler gibt passiert folgendes:
- Der Bundes-Kanzler kann dem Bundes-Präsidenten vorschlagen das Parlament aufzulösen.
Oder:
- Der Bundestag wählt einen neuen Bundes-Kanzler oder eine neue Bundes-Kanzlerin.