Aufgaben vom Bundes-Kanzler

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Bundes-Kanzler-Amt mit der Europa- und Deutschland-Flagge

Das Kabinett tagt im Bundes-Kanzler-Amt

Foto: Bundesregierung/Kugler

Regierungs-Bildung

Der Bundes-Kanzler wird von den Abgeordneten
vom Deutschen Bundestag gewählt
und vom Bundes-Präsidenten ernannt.
Danach schlägt der Bundes-Kanzler
Bundes-Minister und Bundes-Ministerinnen vor.
Der Bundes-Präsident ernennt 
die Bundes-Ministerinnern und Bundes-Minister.

Bundes-Kanzler, die Bundes-Minister
und Bundes-Ministerinnen 
sind die  Bundes-Regierung.
Sie wird auch Bundes-Kabinett genannt.
Der Bundes-Kanzler leitet das Kabinett.
Das Bundes-Kabinett tagt 
meist am Montag, am Mittwoch und am Donnerstag
im Bundes-Kanzleramt.

Richtlinien-Kompetenz

Porträt Friedrich Merz

Der Bundes-Kanzler hat wichtige Aufgaben

Foto: Tobias Koch

Der Bundes-Kanzler bestimmt die Regierungs-Politik
Im Grund-Gesetz (GG) steht:
Der Bundes-Kanzler gibt die Richtlinien vor.
Das nennt man Richtlinien-Kompetenz.

Das bedeutet:
Der  Bundes-Kanzler bestimmt, 
was die Bundes-Regierung tun soll.
Welche Probleme gelöst werden sollen.
Welche Aufgaben erledigt werden sollen.

Es gibt viele verschiedene Aufgaben.
Dafür braucht man Spezialisten.
Diese Spezialisten arbeiten in den Bundes-Ministerien.

Ressort-Prinzip

Chef in einem Bundes-Ministerium
ist der Bundes-Minister oder die Bundes-Ministerin.

Es gibt 17 Bundes-Ministerien.
Zum Beispiel das Bundes-Ministerium der Finanzen
oder das Bundes-Ministerium des Innern.
Zu Ministerium sagt man auch Ressort.

Die Bundes-Minister und Bundes-Ministerinnen
müssen sich an die Richtlinien 
vom Bundes-Kanzler halten.

Innerhalb der Richtlinien 
leitet jeder Bundes-Minister 
und jede Bundes-Ministerin 
das eigene Ressort.
Diese Arbeits-Weise heißt Ressort-Prinzip.

Absprachen mit Regierungs-Partnern

Der Bundes-Kanzler leitet die Geschäfte 
von der Bundes-Regierung.
Er muss sich 
an die Geschäfts-Ordnung halten.

Das Bundes-Kabinett
beschließt die Geschäfts-Ordnung. 
Der Bundes-Präsident muss 
die Geschäfts-Ordnung genehmigen.

Der Bundes-Kanzler ist für die Regierung verantwortlich.
Das nennt man Regierungs-Verantwortung gegenüber dem Bundestag.

Häufig bestehen Regierungen aus Koalitionen.Das bedeutet:
2 oder mehrere Parteien sind an der Regierung beteiligt.
Innerhalb dieser Regierungs-Koalition 
muss sich der Bundes-Kanzler an alle Absprachen halten.

Die neue Bundes-Regierung besteht 
aus zwei Koalitions-Partnern:

Den Vize-Kanzler stellt der Koalitions-Partner

Der Bundes-Kanzler entscheidet auch über 
seine Stell-Vertreter und Stell-Vertreterinnen.
Dieses Amt wird von einem Bundesminister oder 
einer Bundesministerin übernommen.
Das Amt übernimmt ein Mitglied aus der Koalitions-Partei.

Im Falle eines Krieges hat der Bundes-Kanzler 
die Befehls- und Kommando-Gewalt über das deutsche Militär.

Zustimmung zur Regierungs-Politik

Der Bundes-Kanzler kann dem Bundestag die Vertrauens-Frage stellen.
Um zu überprüfen, ob der Bundestag seine Politik noch gut findet.

Wenn es keine Mehrheit für den Bundes-Kanzler gibt passiert folgendes:

  • Der Bundes-Kanzler kann dem Bundes-Präsidenten vorschlagen das Parlament aufzulösen.

Oder:

  • Der Bundestag wählt einen neuen Bundes-Kanzler oder eine neue Bundes-Kanzlerin.