Gas und Fern-Wärme werden immer teurer.
Deshalb will die Bundes-Regierung den Menschen helfen.
Im Jahr 2023 gibt es eine Bremse für die Preise für Gas und Fern-Wärme.
Die Bundes-Regierung will den Menschen auch für das Jahr 2022 helfen.
Deshalb bezahlt die Bundes-Regierung die Abschlags-Zahlung
für Gas und Fern-Wärme im Dezember 2022.
Dazu gibt es ein neues Gesetz.
Das Gesetz gilt seit dem 19. November 2022.
Wie funktioniert der Dezember-Abschlag?
Im Dezember müssen Sie keine Abschlags-Zahlung
für Gas und Fern-Wärme bezahlen.
Haben Sie das Geld doch bezahlt?
Dann bekommen Sie das Geld zurück.
Sie müssen dann für die nächste Rechnung weniger Geld bezahlen.
Ich heize mit Fern-Wärme .
Wie funktioniert dann der Dezember-Abschlag?
Sie bekommen die Hilfe auch,
wenn Sie mit Fern-Wärme heizen.
Sie müssen im Dezember keine Abschlags-Zahlung bezahlen.
Oder Sie bekommen Geld vom Energie-Versorger zurück.
Welche Regeln gibt es für Mieter und Mieterinnen?
Es kommt darauf an:
Haben Sie einen eigenen Vertrag mit einem Energie-Versorger?
Oder hat Ihr Vermieter oder Ihre Vermieterin einen Vertrag
mit einem Energie-Versorger?
Wenn Sie keinen eigenen Vertrag mit einem Energie-Versorger haben:
Sie bezahlen jeden Monat eine Abschlags-Zahlung
zusammen mit der Miete.
Für viele Menschen ist die Abschlags-Zahlung schon mehr geworden.
Sie können das Geld im Dezember zurück-bekommen.
Oder Sie bekommen das Geld mit der nächsten Rechnung zurück.
Für manche Menschen ist die Abschlags-Zahlung noch nicht mehr geworden.
Diesen Menschen will die Bundes-Regierung besonders helfen.
Denn:
Ist Ihre Abschlags-Zahlung noch nicht mehr geworden?
Dann müssen Sie mit der nächsten Rechnung
sehr viel Geld auf einmal bezahlen.
Die Vermieter und Vermieterinnen sollen diesen Menschen deshalb
die Abschlags-Zahlung für Dezember zurück-zahlen.
Das müssen die Vermieter und Vermieterinnen
bei der nächsten Rechnung machen.
Sind Sie in den letzten Monaten in eine neue Wohnung gezogen?
Haben Sie zum ersten Mal einen Miet-Vertrag gemacht?
Dann gilt diese Regel:
Sie müssen im Dezember ein Viertel weniger für die Betriebs -Kosten bezahlen.
Was muss ich tun,
damit ich das Geld für die Abschlags-Zahlung bekomme?
Haben Sie einen eigenen Vertrag mit einem Energie-Versorger?
Und hat der Energie-Versorger eine Einzugs-Ermächtigung?
Dann müssen Sie selbst nichts tun.
Der Energie-Versorger zieht dann kein Geld von Ihrem Konto ein.
Bezahlen Sie mit einem Dauer-Auftrag?
Dann müssen Sie den Dauer-Auftrag für Dezember ändern.
Machen Sie jeden Monat eine Überweisung?
Dann müssen Sie im Dezember keine Überweisung machen.
Haben Sie keinen eigenen Vertrag mit einem Energie-Versorger?
Und sind Ihre Betriebs-Kosten nicht höher geworden?
Dann bezahlen Sie die Voraus-Zahlung so wie immer.
Sie bekommen dann im nächsten Jahr eine Rechnung für das Jahr 2022.
Für diese Rechnung bezahlen Sie dann weniger.
Sind Ihre Betriebs-Kosten in den letzten Monaten mehr geworden?
Dann bezahlen Sie im Dezember nur so viel
für die Abschlags-Zahlung,
wie Sie vor der Erhöhung von Betriebs-Kosten bezahlt haben.
Bezahlen Sie trotzdem den neuen Betrag?
Dann bezahlen Sie für die nächste Jahres-Rechnung weniger.
Sind Sie in den letzten Monaten in eine neue Wohnung gezogen?
Haben Sie zum ersten Mal einen Miet-Vertrag gemacht?
Dann gilt diese Regel:
Sie bezahlen im Dezember ein Viertel weniger für die Betriebs-Kosten.
Bezahlen Sie den ganzen Betrag?
Dann bezahlen Sie für die nächste Jahres-Rechnung weniger.
Wir entlasten Deutschland
Die Bundes-Regierung von Deutschland hat viele Maßnahmen gemacht.
Die Maßnahmen heißen:
Entlastungs-Pakete.
Mit den Maßnahmen will die Bundes-Regierung
den Menschen in Deutschland helfen.
Die Menschen sollen ihre Arbeits-Plätze behalten können.
Insgesamt kosten die Maßnahmen mehr als 95 Milliarden Euro.
Die Bundes-Regierung will auch,
dass die Menschen weniger Geld für Strom und Gas bezahlen müssen.
Dafür gibt die Bundes-Regierung bis zu 200 Milliarden Euro aus.
Wer hat Anspruch auf den Dezember-Abschlag?
Die Bundes-Regierung bezahlt die Abschlags-Zahlung im Dezember 2022.
Das hilft den Haushalten,
die mit Gas oder mit Fern-Wärme heizen.
Und es hilft kleinen und mittel-großen Firmen.
Die Firmen bekommen das Geld nur,
wenn sie weniger als 1,5 Millionen Kilo-Watt-Stunden Gas im Jahr verbrauchen.
Für diese Einrichtungen bezahlt die Bundes-Regierung
die Abschlags-Zahlung im Dezember 2022 auch:
- Kinder-Tagesstätten
- Kranken-Häuser
- Pflege-Einrichtungen
- Bildungs-Einrichtungen
- Forschungs-Einrichtungen
- Wissenschafts-Einrichtungen
- Werkstätten für Menschen mit Behinderungen
- Einrichtungen von der Kinder-Hilfe und Jugend-Hilfe
Für diese Einrichtungen ist es egal,
wie viel Gas sie im Jahr verbrauchen.