Pressestatement von Bundeskanzler Scholz, Bundesminister Habeck und Bundesminister Lindner zur Klausursitzung des Bundeskabinetts am 29. August 2023

  • Bundeskanzler ⏐ Startseite
  • Olaf Scholz

  • Aktuelles

  • Kanzleramt

  • Mediathek 

  • Service

BK Scholz: Ich begrüße Sie alle hier zu unserem kurzen Statement, das wir vorgesehen haben, weil wir uns im Vorfeld der Meseberg-Klausur, aber auch noch einmal jetzt während unserer Sitzung sehr sorgfältig über die Fragen der wirtschaftlichen Entwicklung unseres Landes unterhalten haben. Deutschland ist ein wirtschaftsstarkes Land mit guten Perspektiven. Aber wir wissen auch, wodurch wir herausgefordert sind. Die Inflation macht sich bemerkbar, auch ganz sicher als eine der Folgen der Energiepreissteigerungen, die aus dem russischen Angriffskrieg herrühren. Wir haben mit der Frage des Mangels an Fachkräften zu kämpfen, wogegen wir mit einem Fachkräfteeinwanderungsgesetz anmarschiert sind. Aber wir müssen auch damit kämpfen, dass sich die Exportmöglichkeiten unserer Volkswirtschaft durch die Nachfrageschwäche einiger Länder gegenwärtig nicht so entwickeln, wie uns das für die nächsten Jahre wieder in Aussicht steht.

Deshalb ist es ganz zentral, dass wir in dieser Situation und an dieser Stelle eine Offensive der Bundesregierung auf den Weg bringen, um Wachstum für unser Land anzuregen und dafür zu sorgen, dass die Unternehmen ihre Entscheidungen in Bezug auf Investitionen und Wachstumsmöglichkeiten für unser Land treffen und nicht vor sich hertragen. Das ist das Ziel dessen, was wir uns mit unseren zehn Punkten, die wir hier darstellen, vorgenommen haben.

Ganz im Mittelpunkt steht natürlich die Frage des Wachstumschancengesetzes und der Möglichkeiten, die damit verbunden sind. Wir werden auch durch steuerliche Maßnahmen dazu beitragen, dass Investitionen jetzt getätigt und nicht aufgeschoben werden. Dazu dient zum Beispiel die zeitlich befristete Möglichkeit einer degressiven Abschreibung, die wir im Übrigen aber auch für den Wohnungsbau vorsehen, um auch dort viele Entscheidungen von Unternehmen zu bewirken, jetzt zu investieren und nicht erst in zwei, drei oder vier Jahren.

Das Gleiche gilt für viele Fragen der Modernisierung unserer Unternehmenskultur mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz, das auch gerade Start-ups unterstützen und dazu beitragen soll, dass wir Fortschritte haben. Was wir brauchen ist natürlich, dass wir Innovationen anregen und dass wir dazu beitragen, dass unsere Volkswirtschaft modernisiert wird. Auch deshalb spielt das eine ganz, ganz große Rolle etwa in Fragen der Forschungsförderung und Themen, die damit zusammenhängen.

Wir haben uns fest vorgenommen, dass wir beim Entwickeln der Nachfrage der Unternehmen nach Fachkräften helfen wollen. Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist das gesetzgeberisch vorbereitet. Es geht um einen starken Impuls für mehr Wachstum in unserem Land. Dieser setzt voraus, dass die Unternehmen die Arbeitskräfte finden, die sie brauchen, damit sie zukunftsfähige Investitionen für ihre Unternehmen vornehmen können und die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Wachstum generiert werden kann.

Zentrales Thema des Papiers und auch der Aktivitäten, die wir während dieser Klausur noch weiter besprechen werden, ist der Abbau von Bürokratie. Wir haben eine ganz erhebliche Beschleunigung für viele Investitions-, Regierungs- und Verwaltungsentscheidungen erreicht. Aber der Bürokratieabbau bleibt eine ganz, ganz große Aufgabe. Deshalb wollen wir das Deutschlandtempo, das wir beim Anschluss von Flüssiggasterminals an den norddeutschen Küsten gezeigt haben, überall in Deutschland entfalten. Mit verschiedenen sehr konkreten Maßnahmen wollen wir jetzt dazu beitragen, dass wir durch Bürokratieabbau zügigere Entscheidungen ermöglichen, damit daraus auch neue Wachstumschancen für unser Land entstehen. Das ist für uns ein zentrales Thema, und wir hoffen übrigens, dass dabei viele in den Ländern und den Gemeinden mitmachen, weil das nur als Gesamtprojekt für unser Land funktioniert.

Alles zusammen soll das Wachstum in Deutschland voranbringen, damit wir die Chancen, die wir haben, auch nutzen können.

BM Habeck: Vielen Dank. Dann schließe ich an. ‑ Sehr geehrte Damen und Herren, wie der Bundeskanzler gesagt hat, ist die wirtschaftspolitische Lage durchaus anspruchsvoll. Sie ist jedenfalls nicht so, dass man sagen könnte, Wirtschaft macht die Wirtschaft, und die Politik hält sich heraus. Deswegen jetzt noch einmal zusammengestellt die wichtigsten Maßnahmen aus unserer Sicht. Sie werden, wenn Sie in das Papier schauen, sehen, dass wir eigentlich überall schon im Gang sind und auch einiges erreicht haben.

Christian Lindner wird gleich noch darauf eingehen, dass wir noch einmal einen Impuls setzen, Investitionen jetzt auszulösen. Das sogenannte Wachstumschancengesetz ist so gedacht und so gearbeitet, dass die Steuervorteile nicht sowieso und nebenbei gewährt werden, sondern um präzise Investitionen auszulösen. Das soll belohnt werden; das soll angereizt werden. Es soll eben jetzt möglichst kurzfristig angereizt werden, weil das Umfeld entsprechend anspruchsvoll ist ‑ hohe Zinssätze, schwacher Export, anspruchsvolle globale Wettbewerbssituation. Jetzt müssen die Signale gesetzt werden, dass es sich lohnt, in dieses Land zu investieren.

Darüber hinaus sind wir dabei, die Infrastruktur in den verschiedenen Bereichen schnell auszubauen. Für den Bereich, den ich verantworte, kann man das sehr gut bei der Energieinfrastruktur sehen. Ich denke, man kann schon sagen, dass wir für die Stromnetze das Genehmigungstempo halbiert haben. Bei Solar und bei Windkraft sieht man das deutlich.

Der Bundeskanzler hat auf die Molekülinfrastruktur, also FSRU-Schiffe, in Zukunft Wasserstoffinfrastruktur, hingewiesen. Gleiches passiert aber auch in anderen Bereichen. Im Deutschen Bundestag liegt ein Planungsbeschleunigungsgesetz für den Schienenausbau, für den Autobahnausbau und für den Breitbandausbau.

Wir setzen industriepolitische Impulse über den Klima- und Transformationsfonds. Natürlich: Mehr geht immer. Aber das ist ein gewaltiger Fonds mit über 200 Milliarden über die nächsten Jahre. Allein im nächsten Jahr sollen aus diesem Fonds heraus Investitionsanreize in die deutsche Wirtschaft bis zu 50 Milliarden gesetzt werden. Die Fachkräftenot ist in den Betrieben mit den Händen zu greifen. Das Gesetz ist verabschiedet. Es wird jetzt implementiert. Es freut mich besonders, dass wir im Bereich Innovation und Forschung Anreize setzen. Auch da wird Christian Lindner gleich weitermachen.

Dann gibt es noch die beiden Punkte, die strukturell bearbeitet werden müssen und die sicherlich nicht mit einem Federstrich gelöst werden können. Da geht es einmal darum, die Genehmigungsgeschwindigkeit zu erhöhen, also Bürokratie oder, sagen wir, staatliches Handeln weniger komplex zu machen. Ich schaue vor allem auf die Umsetzung des bald in Europa verabschiedeten Net-Zero Industry Acts. Nachdem wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien schneller geworden sind, ist es meiner Ansicht nach nur folgerichtig, dass auch die Industrien, die diese Energieträger erzeugen, schnell ausgebaut werden, also Maschinenbau für Elektrolyse, Wasserstoffwerke und so weiter. All das soll möglichst schnell genehmigt werden. Aber damit muss ja nicht Schluss sein.

Dann bleibt noch, dass wir mit Blick auf die anspruchsvolle globale Wettbewerbssituation neue Märkte erschließen wollen. Da sind wir gut vorangekommen. Ich wage zu behaupten, dass es wenig Zeiten gab, in denen so viele Freihandelsabkommen gleichzeitig verhandelt oder vorangebracht wurden. Die Neuausrichtung der deutschen Handelspolitik trägt Früchte. Europa ist darauf eingeschwenkt. Ich hoffe, dass das weiter erfolgreich gehen wird. Wenn das alles zusammenkommt, dann schaffen wir Impulse, um diese Wachstumsschwäche schnell zu überwinden.

BM Lindner: Meine Damen und Herren, der Bundeskanzler und der Wirtschaftsminister haben ja zur aktuellen wirtschaftlichen Situation, zur Lage, bereits ausgeführt. Wir nehmen ernst, dass Deutschland weniger dynamisch wächst als andere. Aber wir wissen zugleich auch um die Substanz dieses Landes. Wir haben eine starke wirtschaftliche Struktur von Mittelstand und Industrie. Deshalb gibt es in unserem Land auch ein enormes Turnaround-Potenzial, das wir durch verschiedene Maßnahmen unterstützen wollen.

Insbesondere will ich das Wachstumschancengesetz vorstellen, das jetzt in die parlamentarische Beratung geht und das hier einen wichtigen Baustein darstellt, um dieses Turnaround-Potenzial, das unsere Volkswirtschaft hat, auch voll zu erschließen. Es geht nicht um ein breitflächiges Konjunkturprogramm. Das wäre nicht nötig. Es wäre sogar falsch angesichts der jetzigen Inflation. Wir müssen aber Impulse setzen, dass die Kräfte, die in der Wirtschaft unzweifelhaft vorhanden sind, genutzt werden. So ist dieses Wachstumschancengesetz zu verstehen.

Es enthält unterschiedliche Maßnahmen. Ich nenne zuerst die Investitionsprämien auf Ausgaben für Klimaschutz und Energieeffizienz. Wir werden dort 15 Prozent der Aufwendungen der Unternehmen durch eine direkte finanzielle Unterstützung bezuschussen. Das ist jetzt auf den Bereich des Klimaschutzes und der Energieeffizienz fokussiert, allerdings nur in einem ersten Schritt. Sie dürfen sich das als eine Investitionsprämie 1.0 vorstellen. Wir haben verabredet, dass die Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter der Fachressorts zum Beispiel im Wirtschaftsministerium oder im Gesundheitsministeriums prüfen, wo es noch weitere Investitionsbereiche gibt, in denen man mit dem Modell der Investitionsprämie arbeiten kann. Wenn wir solche identifizieren, werden wir im parlamentarischen Verfahren den Fraktionen eine entsprechende Formulierungshilfe zur Verfügung stellen.

Zum Zweiten verändern wir die Verrechnung des steuerlichen Verlustes; insbesondere bei den mittelständischen Unternehmen eine wichtige Frage. Es wird möglich sein, den Verlustvortrag jetzt in einer Höhe von 80 Prozent für vier Jahre zu nutzen. Das ist in der Wirkung ‑ in der Wirkung! ‑ eine befristete direkte Steuersatzsenkung für bestimmte Betriebe. Wir haben verbesserte Abschreibungsbedingungen. Die degressive AfA auf bewegliche Wirtschaftsgüter, die ab dem 1. Oktober angeschafft werden, kommt wieder. Sie wissen: Sie ist zum 31. Dezember des vergangenen Jahres ausgelaufen. Wir hatten sie im vierten Corona-Steuerhilfegesetz eingeführt, und sie kommt jetzt mit Wirkung ab dem 1. Oktober zurück. Damit erleichtern wir für nahezu alle Betriebe nahezu alle privaten Investitionen.

Wichtig ist uns, dass die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung verbessert wird. Sie wissen: Mein Vorgänger hat das auf den Weg gebracht und damit Pionierarbeit geleistet. Das Instrument kommt jetzt in der Praxis an, und die guten Erfahrungen, die wir damit gesammelt haben, nutzten wir jetzt, um es zu verbreitern, sowohl hinsichtlich der Förderbeträge als auch hinsichtlich der Fördertatbestände. Das ist ein Beitrag zur Modernisierung unserer Wirtschaftsstrukturen in der Breite.

Es gibt im Wohnungsbau weiter erleichterte Abschreibungsbedingungen. Sie wissen: Zum 1. Januar dieses Jahres hatten wir schon eine Verbesserung vorgenommen. Wir geben jetzt einen weiteren Impuls mit einer degressiven Abschreibung für Wohnungsgebäude in Höhe von sechs Prozent ab dem 1. Oktober, auch das befristet auf sechs Jahre.

Das Wachstumschancengesetz hat damit eine jährliche volle Jahreswirkung, also eine jährliche Entlastung bzw. volle Jahreswirkung. Das findet also nicht in jedem Haushaltsjahr statt. Sie wissen: Die Abschreibungen wachsen auf. Aber würde man kalkulatorisch eine volle Jahreswirkung ermitteln, dann wären es sieben Milliarden Euro. Gegenüber dem ersten Vorschlag ‑ das waren 5,7 Milliarden Euro ‑ haben wir das Volumen durch die unterschiedlichen Justierungen der vergangenen zwei Wochen insbesondere auch im Bereich des Verlustvortrags und der Abschreibung ja jetzt noch einmal erhöht.

Ich will das Zukunftsfinanzierungsgesetz erwähnen. Das Zukunftsfinanzierungsgesetz leistet einen Beitrag, um den Start-up-Standort Deutschland zu verbessern. Wir sehen, dass dort die Finanzierung mit Risikokapital in den letzten Monaten zurückgegangen ist. Auch da ist ein Impuls nötig. Es gibt eine Reihe von rechtlichen Tatbeständen, die wir verändern und erleichtern, zum Beispiel in der Frage, ab wann ein Unternehmen an die Börse gehen kann. Wir führen sogenannte Börsenmantelgesellschaften für die Finanzierung von privaten Vorhaben ein. Wir verändern die Umsatzsteuer bei den Fondsgesellschaften, um auch diesbezüglich im Standortwettbewerb besser zu werden, und wir verändern die steuerlichen Bestimmungen bei der Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Im Zentrum des Zukunftsfinanzierungsgesetzes steht nicht eine finanzielle Förderung, sondern stehen rechtlich verbesserte Rahmenbedingungen. Dennoch ist mit dem Gesetz ein Entlastungsvolumen von jährlich einer Milliarde Euro verbunden.

Das ist also ein steuerlicher Impuls in Höhe von acht Milliarden Euro, den das Bundeskabinett verabredet hat, an voller Jahreswirkung in den unterschiedlichen Bereichen. Das ist durchaus genau der Impuls, der zum jetzigen Zeitpunkt und in der jetzigen Wirtschafts- und Konjunkturlage sinnvoll ist, um die Kräfte, die in unserer Wirtschaft vorhanden sind, zu mobilisieren.

BK Scholz: Schönen Dank!