Bundeskanzlerin Angela Merkel 2005 – 2021

  • Bundeskanzler⏐ Startseite 
  • Olaf Scholz

  • Aktuelles

  • Kanzleramt

  • Mediathek 

  • Service

Angela Merkel bei ihrer ersten Vereidigung als Bundeskanzlerin 2005.

Bundeskanzlerin Angela Merkel bei der Vereidigung im Deutschen Bundestag (r. Norbert Lammert, Präsident der Bundestags).

Foto: Bundesregierung/Bergmann

Angela Merkel (CDU)war die erste Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland. Sie wuchs in der DDR auf. Die promovierte Physikerin wurde am 22. November 2005 vor dem Deutschen Bundestag zum ersten Mal als Bundeskanzlerin vereidigt. Über vier Wahlperioden prägte Merkel die Politik in Deutschland. Zur Bundestagswahl 2021 trat sie nicht mehr an. Nach 16 Jahren endete die zweitlängste Kanzlerschaft nach der von Bundeskanzler Helmut Kohl.

1. Kabinett 2005-2009

Nach der Bundestagswahl 2005 kam zum zweiten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik eine Große Koalition aus Union und SPD zustande. Sie stand vor drängenden Aufgaben: Fast fünf Millionen Menschen waren arbeitslos, die Staatsverschuldung war stark gestiegen.

Aufschwung

Die von Kanzlerin Merkel geführte Regierung sanierte den Staatshaushalt. Gleichzeitig senkte sie die Unternehmenssteuer und ermöglichte es den Unternehmen, neue Arbeitsplätze zu schaffen. Die Wirtschaft boomte. Deutschland baute seinen Vorsprung als Exportweltmeister aus und verzeichnete die niedrigste Arbeitslosigkeit und die „gesundesten“ Staatsfinanzen seit der Wiedervereinigung.

Mit der Einführung des Elterngelds verbesserte sich die finanzielle Basis für arbeitende Eltern, die ihre kleinen Kinder betreuen. 2007 beschloss der Bundestag die Rente mit 67 Jahren.

Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Lissabon wurde der Charakter der Europäischen Union als Staatenverbund weiter ausgebaut.

Finanzkrise

Die weltweite Finanzkrise 2008 stoppte die positive Wirtschaftsentwicklung. Gemeinsam mit Bundesfinanzminister Peer Steinbrück garantierte die Bundeskanzlerin den Deutschen, dass ihre Spareinlagen sicher sind. Auf die schwierige Wirtschaftslage reagierte die Große Koalition Ende 2008 und Anfang 2009 mit den Konjunkturpaketen I und II. So konnte die Arbeitslosenquote auf einem stabilen Niveau gehalten werden. 2009 wurde im Grundgesetz die „Schuldenbremse“ für Bund und Länder verankert, die die Finanzpolitik der weiteren Regierungsjahre prägen sollte.

Bundeskanzlerin Merkel mit Bundesfinanzminister Steinbrück im interview

Bundesfinanzminister Steinbrück und Bundeskanzlerin Merkel äußern sich zur Einlagensicherung.

Foto: picture alliance/dpa/RAINER JENSEN

2. Kabinett 2009-2013

Nach der Bundestagswahl 2009 formierte sich eine Koalition aus Union und FDP.

Atomausstieg und Aussetzung der Wehrpflicht

Der Start dieser Bundesregierung im Jahr 2009 brachte das Ende für den unter Rot-Grün beschlossenen Ausstieg aus der Kernenergie. Union und FDP wollten an der Kernenergie als „Brückentechnologie“ festhalten. Zu einer politischen Kehrtwende führte das Reaktorunglück im japanischen Fukushima im März 2011. Die Atomenergie wurde zum Auslaufmodell. Bis Ende 2022 sollten in Deutschland alle Atomreaktoren abgeschaltet werden. Die Bundesregierung trieb die Energiewende vor allem im Bereich alternativer Energien wie Wind, Sonne und Biomasse weiter voran.

Am 1. Juli 2011 wurde in Deutschland die Wehrpflicht ausgesetzt. Die Bundeswehr wurde zur Freiwilligenarmee, auch der Zivildienst entfiel.

Euro-Rettungsschirm

Die Bundesregierung setzte sich dafür ein, die Wirtschafts- und Finanzkrise nicht nur auf nationaler, sondern auch auf europäischer Ebene zu bewältigen: Um europäische Staaten in finanziellen Schwierigkeiten zu stützen, wurden ab 2010 verschiedene Mechanismen als Schutzschirm ins Leben gerufen, von denen zum Beispiel  Griechenland profitierte. Stabile Haushalte und Anreize für mehr Wachstum waren die Leitlinien für die Europapolitik.

Kinderförderung – Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Mit Wirkung ab dem 1. August 2013 erhielten Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren.

3. Kabinett 2013-2017

Nach den Wahlen zum 18. Deutschen Bundestag 2013 wurde die Große Koalition aus Union und SPD neu aufgelegt und Angela Merkel zum dritten Mal zur Kanzlerin gewählt.

Mindestlohn und Investitionen

Am 1. Januar 2015 trat erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro in Kraft. Mit einer Hightech-Strategie wurden Forschung und Innovation gestärkt. Die gute Wirtschaftsentwicklung ermöglichte 2016 Investitionen in Infrastruktur auf Rekordniveau. Die Zahl der Erwerbstätigen erreichte 2017 einen neuen Höchststand.

Deutschlands humanitäre Verantwortung

2014 verurteilte die Bundesregierung die Annexion der Krim durch Russland. Bundeskanzlerin Merkel engagierte sich in den Folgejahren sehr für den Minsker Prozess, um den fortgesetzten Konflikt zwischen der Ukraine und Russland auf diplomatischem Wege zu lösen.

2015 machten sich Millionen Menschen auf den Weg nach Europa, um hier Schutz zu finden. Viele kamen aus Syrien, wo seit Jahren ein schrecklicher Bürgerkrieg tobte. Die europäischen Staaten gingen sehr unterschiedlich mit der Situation um – Deutschland nahm 2015/2016 mehr als eine Millionen Schutzsuchende auf. Merkels Losung „Wir schaffen das!“, ihr Einsatz für eine humanitäre Lösung und die Verteilung der Menschen in Europa bleiben in Erinnerung. Seither ist die Integration und Teilhabe der Neuankömmlinge stärker in den Fokus der Regierungspolitik gerückt.

2017 hat die Bundesregierung während ihrer G20-Präsidentschaft die „Compacts with Africa“ ins Leben gerufen. Die Zusammenarbeit mit afrikanischen Ländern blieb in den kommenden Jahren ein wichtiges Anliegen für die Kanzlerin und die Bundesregierung.

4. Kabinett 2017-2021

Die große Koalition aus Union und SPD wurde 2017 nach der Bundestagswahl mit Kanzlerin Angela Merkel fortgesetzt.

Klima- und Katastrophenschutz

Einen Arbeitsschwerpunkt bildete der Klimawandel und dessen zunehmende Auswirkungen auch in Deutschland. Die Bundesregierung trieb den Klimaschutz durch Sofortprogramme und ein umfassendes Klimaschutzgesetz voran. Sie setzte dabei auf Innovation, Förderung von klimafreundlichen Technologien für Energieeffizienz und Verkehr, gesetzliche Standards und Anforderungen an sowie Bepreisung von Treibhausgasen. Für die Regionen in West- und Süddeutschland, die im Sommer 2021 durch eine Flutkatastrophe verwüstet wurden, stellte die Bundesregierung Wiederaufbauhilfen bis zu 30 Milliarden Euro bereit. 

Kampf gegen die Corona-Pandemie

Die Jahre 2020 und 2021 waren geprägt von der Ausbreitung der Covid-19-Pandemie. Zum Schutz der besonders gefährdeten Menschen vor Ansteckung und der Überlastung des Gesundheitssystems beschloss die Bundesregierung im Frühjahr 2020 einen Lockdown. Das öffentliche und das private Leben mussten zum ersten Mal in der Geschichte der Bundesrepublik stark eingeschränkt werden. Es galt Kontakte zu vermeiden, Abstand zu halten und medizinische Masken zu tragen.

Wirtschaft und Kultur erhielten finanzielle Hilfen. In regelmäßigen Treffen stimmten Bund und Länder die Maßnahmen im Kampf gegen die Pandemie ab.

Als im Frühjahr 2021 Impfstoffe gegen Corona zugelassen wurden, startete die Bundesregierung eine Kampagne zum Impfen. Die Diskussion um notwendige Maßnahmen zog sich bis in die letzten Wochen von Merkels Kanzlerschaft, als im Herbst 2021 die Infektionszahlen in Deutschland erneut stark stiegen.

Virtuelle Konferenz zur Aktion Pflege

Virtuelle Konferenz mit Mitgliedern der „Konzertierten Aktion Pflege“ 2020

Foto: Bundesregierung/Steins

EU-Ratspräsidentschaft

„Gemeinsam Europa wieder stark machen“ lautete das Motto der deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020. Die Bekämpfung der Corona-Pandemie bildete neben Themen wie Finanzplanung, Klimaschutz oder Rechtsstaatsdialog den Schwerpunkt des deutschen Vorsitzes. Der Wiederaufbaufonds „Next Generation EU“ von 750 Milliarden Euro soll die EU nach der Corona-Pandemie wieder stark machen. Beim Mehrjährigen Finanzrahmen in Höhe von 1,07 Billionen Euro stehen die Bereiche Gesundheit, Klimaschutz, Digitalisierung und Jugendaustausch im Fokus. Zum ersten Mal knüpft der Haushalt die Auszahlung von EU-Mitteln an die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards. 2021 endete nach rund 20 Jahren der Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan, nachdem die amerikanischen Verbündeten den Abzug ihrer Truppen in Gang gesetzt hatten.