WEBVTT

00:00:06.425 --> 00:00:11.332
Alle vier Jahre sind in
Deutschland Bundestagswahlen,

00:00:11.901 --> 00:00:18.112
d.h. die Bürgerinnen und Bürger
entscheiden alle vier Jahre neu,

00:00:18.112 --> 00:00:22.862
wer sie im Parlament, dem Deutschen Bundestag, vertreten soll.

00:00:22.862 --> 00:00:31.611
Nach einer Wahl kommen die neu gewählten Volksvertreterinnen
und Volksvertreter - genannt Delegierte –

00:00:31.611 --> 00:00:37.653
im Parlament zusammen und entscheiden darüber,

00:00:37.654 --> 00:00:44.011
wer an der Spitze der Bundesregierung stehen soll,
also wer Bundeskanzlerin bzw. Bundeskanzler wird.

00:00:45.012 --> 00:00:56.261
In diesem Video wird erklärt, wer Bundeskanzler/
Bundeskanzlerin werden kann und wie die Wahl abläuft.

00:00:56.762 --> 00:01:02.612
Geregelt ist dies im
Grundgesetz im Artikel 63.

00:01:02.612 --> 00:01:10.200
Ziel ist ein einziger Wahlgang,
aber es ist hier auch geregelt,

00:01:10.200 --> 00:01:19.829
wann und wie ein zweites oder
sogar ein drittes Mal gewählt wird.

00:01:20.362 --> 00:01:25.361
Es gibt zwei Bedingungen, um Bundeskanzlerin
oder Bundeskanzler werden zu können:

00:01:25.361 --> 00:01:33.612
Man muss mindestens 18 Jahre alt sein und man
muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.

00:01:35.046 --> 00:01:43.612
Man muss jedoch nicht zwingend ein Bundestagsmandat haben.

00:01:45.362 --> 00:01:50.971
Die Person muss auch nicht zwingend ein
Mann sein, obwohl im Grundgesetz nur

00:01:50.971 --> 00:01:58.105
„der Bundeskanzler“ steht; gemeint ist damit
natürlich immer auch eine Bundeskanzlerin.

00:02:03.867 --> 00:02:08.762
Beim ersten Wahlgang schlägt der Bundespräsident
einen Kandidaten / eine Kandidatin vor.

00:02:09.361 --> 00:02:18.512
Dafür spricht er zunächst mit den verschiedenen
Bundestagsfraktionen und hört deren Vorschlag an.

00:02:18.762 --> 00:02:27.055
Die koalierenden Fraktionen haben sich in der Regel
zuvor auf einen gemeinsamen Vorschlag geeinigt.

00:02:28.167 --> 00:02:34.781
Die Wahl erfolgt im Bundestag
ohne vorherige Aussprache.

00:02:36.512 --> 00:02:44.762
Die Wahl ist dann erfolgreich, wenn
mehr als die Hälfte der Abgeordneten

00:02:44.763 --> 00:02:52.942
der vorgeschlagenen Kanzlerkandidatin oder
dem Kanzlerkandidaten ihre Stimme geben.

00:02:54.812 --> 00:03:02.761
Man spricht dann von einer absoluten
Mehrheit oder auch von der "Kanzlermehrheit".

00:03:04.011 --> 00:03:11.123
Wenn die Kandidatin / der Kandidat beim
ersten Durchgang der Wahl nicht die Mehrheit

00:03:11.124 --> 00:03:20.868
der Stimmen auf sich vereinen konnte,
schließt sich eine zweite Wahlphase an.

00:03:21.768 --> 00:03:33.871
Der Bundestag hat nun 14 Tage Zeit, eine andere Kandidatin
oder einen anderen Kandidaten zum Kanzler zu wählen.

00:03:35.081 --> 00:03:40.830
Die Zahl der Wahlgänge
ist nicht begrenzt.

00:03:41.431 --> 00:03:49.431
Auch hierbei ist die absolute Mehrheit
 notwendig (Artikel 63, 3 GG).

00:03:50.581 --> 00:03:56.931
Ist diese zweite Phase ebenfalls
nicht erfolgreich, so muss das Parlament

00:03:56.931 --> 00:04:04.682
in einer dritten Phase sofort nach Ablauf der 14 Tage erneut abstimmen.

00:04:05.330 --> 00:04:14.580
Gewählt ist dann, wer die meisten
Stimmen erhält (relative Mehrheit).

00:04:16.581 --> 00:04:27.081
Wurde im ersten oder im zweiten Wahlgang eine
Kandidatin/ein Kandidat mit absoluter Mehrheit gewählt,

00:04:27.131 --> 00:04:34.080
so muss der Bundespräsident sie oder ihn binnen sieben Tagen
nach der Wahl zur Bundeskanzlerin / zum Bundeskanzler ernennen.

00:04:35.848 --> 00:04:49.080
Erreicht die oder der Gewählte nur die relative Mehrheit
 im dritten Wahlgang, so hat der Bundespräsident die Wahl:

00:04:49.980 --> 00:04:56.686
Er kann sie oder ihn entweder binnen sieben
Tagen zur Kanzlerin / zum Kanzler ernennen

00:04:56.710 --> 00:05:05.130
oder den Bundestag auflösen. 
(Artikel 63, 4 GG)

00:05:09.830 --> 00:05:15.431
Nach der Kanzlerwahl händigt der
Bundespräsident der Bundeskanzlerin

00:05:15.431 --> 00:05:18.931
oder dem Bundeskanzler 
die Ernennungsurkunde aus.

00:05:18.931 --> 00:05:24.680
Mit diesem Datum beginnt die Amtszeit
der neuen Kanzlerin / des neuen Kanzlers.

00:05:25.331 --> 00:05:37.681
Sie endet gewöhnlich mit dem Zusammentritt
des neuen Bundestages (Artikel 69 GG).

00:05:39.181 --> 00:05:44.181
Das Parlament kann jedoch der
Regierungschefin oder dem Regierungschef

00:05:44.181 --> 00:05:49.180
das Misstrauen aussprechen und sie oder ihn abwählen.

00:05:49.731 --> 00:05:59.931
Allerdings müssen die Abgeordneten gleichzeitig eine
Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählen. (Artikel 67 GG)

00:06:01.628 --> 00:06:11.260
In der Geschichte der Bundesrepublik gab es bislang 
mit Helmut Kohl nur einen einzigen Anwärter,

00:06:11.261 --> 00:06:18.697
der durch dieses so genannte 
„konstruktive Misstrauensvotum“ ins Amt kam.

00:06:19.080 --> 00:06:28.930
1982 wurde er als Nachfolger
von Helmut Schmidt gewählt.

00:06:30.831 --> 00:06:36.431
Die Bundeskanzlerin oder der
Bundeskanzler ist dazu angehalten,

00:06:36.431 --> 00:06:40.931
auf Bitte des Bundespräsidenten
seine Geschäfte bis zur Ernennung

00:06:40.932 --> 00:06:46.241
seines Nachfolgers weiterzuführen,
heißt es in Artikel 69 GG.

