Mission „Sea Guardian“ verlängert

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Deutsche Einheit

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Fragen und Antworten zum Mittelmeer-Einsatz Mission „Sea Guardian“ verlängert

Deutschland wird sich weiterhin mit bewaffneten Streitkräften an der maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ der NATO im Mittelmeer beteiligen. Das Mandat soll bis Ende März 2024 verlängert werden. Der Bundestag muss dem Beschluss noch zustimmen.

2 Min. Lesedauer

Soldaten auf dem Einsatzgruppenversorger "Bonn" überwachen den Seeraum im Mittelmeer.

Bundeswehrsoldaten auf dem Einsatzgruppenversorger „Bonn“: Die Sicherheit im Mittelmeer ist für die NATO von zentraler Bedeutung. 

Foto: Bundeswehr/Tom Twardy

Was wurde beschlossen?

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass sich bewaffnete deutsche Streitkräfte weiter an der NATO-geführten maritimen Sicherheitsoperation „Sea Guardian“ beteiligen sollen. Die Mission soll bis zum 31. März 2024 verlängert werden. Es können bis zu 550 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

Was sind die Ziele des Einsatzes im Mittelmeerraum?

Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine zeigt, wie wichtig es ist, das NATO-Bündnisgebiet im 360-Grad-Ansatz zu sichern. Die Bedeutung einer sicheren NATO-Südflanke und die Abwehr auch gegen terroristische Organisationen darf nicht außer Acht gelassen werden – trotz der Schwerpunktverschiebung an die NATO-Ostflanke sowie in die Nord- und Ostsee.

Angesichts der hohen Bedeutung von maritimen Verkehrs- und Versorgungswegen ist die Sicherheit im Mittelmeerraum für die NATO und ihre Mitglieder von zentraler Bedeutung. Die NATO-geführte Operation „Sea Guardian“ leistet dafür einen wichtigen Beitrag, um Terrorismus und Waffenschmuggel im Mittelmeerraum zu bekämpfen. Dies kommt allen Mittelmeeranrainern und -nutzern zugute.

Welcher deutsche Beitrag wird durch „Sea Guardian“geleistet und wie wird dabei vorgegangen?

Sea Guardian“ leistet einen wichtigen Beitrag zur maritimen Sicherheit im Mittelmeerraum durch die Seeraumüberwachung und den Lagebildaustausch. Die Mission hat die Möglichkeit, Schiffe im gesamten Einsatzgebiet anzuhalten, zu kontrollieren und zu durchsuchen, wenn es einen Verdacht auf eine Verbindung zu terroristischen Organisationen gibt.

Zudem wirkt die Operation durch die Präsenz der Einsatzkräfte präventiv und abschreckend. Dadurch kann die Gefahr des Terrorismus und des Waffenschmuggels verringert werden.

Auf welcher rechtlichen Grundlage findet der Einsatz statt?

Der deutsche Einsatz im Mittelmeer basiert auf der Grundlage der Beschlüsse des Nordatlantikrates.

Zusätzlich beruht die Bekämpfung des Terrorismus und des Waffenschmuggels im Mittelmeer auf den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen, welche das Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Seeschifffahrt beinhaltet.

Der Einsatz deutscher Soldatinnen und Soldaten erfolgt nach den Regeln eines Systems gegenseitiger Sicherheit gemäß Artikel 24 Absatz 2 des Grundgesetzes. Außerdem sind die Einheiten völkerrechtlich verpflichtet, Hilfe bei Personen in Seenot zu leisten.

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Bundeswehr: Mittelmeer – Sea Guardian