Mehr Gleichstellung in der Bundeswehr

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Soldatinnen Mehr Gleichstellung in der Bundeswehr

Soldatinnen sind in den Streitkräften noch immer unterrepräsentiert. Dies soll sich ändern. Das Kabinett hat Maßnahmen zur Stärkung der Gleichstellungsarbeit innerhalb der Bundeswehr, Erhöhung des Anteils der Soldatinnen und zur Entlastung des militärischen Personals von Sorgeaufgaben beschlossen.

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Gleichstellung Bundeswehr

Mit einem umfassenden Maßnahmenkatalog zur weiteren Gleichstellung will die Bundesregierung den Anteil von Frauen in der Bundeswehr erhöhen.

Foto: picture alliance / Bernd von Jutrczenka

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Maßnahmenpaket für mehr Gleichstellung zwischen Männern und Frauen in der Bundeswehr verabschiedet. Schwerpunkt des Gleichstellungsfortentwicklungsgesetzes für das militärische Personal ist die Verbesserung des Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetzes (SGleiG). Ziel der grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes ist, neben einer Angleichung des SGleiG an das novellierte Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG), unter anderem auch die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr zu verbessern.

Anteil der Soldatinnen erhöhen

Zudem sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, den Anteil der Soldatinnen in allen Bereichen der Streitkräfte weiter zu erhöhen, insbesondere auch in den Führungspositionen. Für die Bundesregierung sind Soldatinnen unterrepräsentiert, wenn ihr Anteil unter 20 Prozent, beziehungsweise für den Sanitätsdienst unter 50 Prozent liegt. Ende 2022 lag in der Laufbahn des Sanitätsdienstes der Frauenanteil bereits bei knapp 45 Prozent. In den übrigen Laufbahnen lag dieser jedoch nur bei 9,5 Prozent.
Außerdem sollen die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden.  

Zeitgemäßes Regelwerk für Dienst von Frauen und Männern

Mit dem Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz (SGleiG) vom 27. Dezember 2004 erließ der Gesetzgeber erstmals ein Regelwerk für den Dienst von Frauen und Männern in den Streitkräften, das im Wesentlichen an das der Bundesverwaltung und der Bundesgerichte angelehnt war. Seither haben sich die gleichstellungsrelevanten, gesellschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen weiterentwickelt. Nachdem das für die zivilen Beschäftigten der Bundesverwaltung und der Bundesgerichte geltende Bundesgleichstellungsgesetz (BGleiG) bereits mehrfach an die aktuellen Entwicklungen angepasst worden ist, ergibt sich nunmehr die Notwendigkeit, auch das SGleiG auf den aktuellen Stand zu bringen.

Bessere Unterstützung bei Sorgeaufgaben

Im Rahmen der Unterstützungsmaßnahmen in der Kinderbetreuung und der Pflege von Angehörigen in krisenhaften Entwicklungen sieht der Entwurf des Gesetzes aufgrund der durch den Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine am 24. Februar 2022 eingetretenen „Zeitenwende“ zudem eine Verbesserung vor. Das betrifft die finanzielle Unterstützung für das militärische Personal bei den Sorgeaufgaben bereits im Grundbetrieb, in Krisenlagen und im Bündnis-, Spannungs- oder Verteidigungsfall.

Der Gesetzentwurf enthält ferner dringende Änderungen des Soldatenversorgungsgesetzes (SVG) aufgrund der zum 1. Oktober 2022 wirksam gewordenen Anhebung der Minijob-Höchstverdienstgrenze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Außerdem soll im Unterhaltssicherungsgesetz (USG) die Gleichstellung von Reservistendienst Leistenden mit Besoldungsempfängerinnen und Besoldungsempfängern bei der Gewährung der Prämie für besondere Einsatzbereitschaft sichergestellt werden.

Frauen in der Bundeswehr: Am 13. Oktober 1975 wurden zum ersten Mal approbierte Ärztinnen im Soldatenstatus in den Dienst der Bundeswehr eingestellt. Im Dezember 2000 öffnete der Gesetzgeber Frauen den uneingeschränkten Zugang zu allen militärischen Laufbahnen . Von diesem Zeitpunkt an konnten sich Frauen auf freiwilliger Basis als Berufssoldatin oder als Soldatin auf Zeit bewerben und ihren Dienst in der Bundeswehr auch an der Waffe leisten.