Neuer Bundestag hat sich konstituiert

Parlament Neuer Bundestag hat sich konstituiert

Genau einen Monat nach der Bundestagswahl am 22. September ist der neugewählte Bundestag zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengetreten. Alterspräsident Heinz Riesenhuber eröffnete die Sitzung. Mit der Konstituierung des Bundestags wird das bestehende Kabinett zur geschäftsführenden Regierung.

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Erste Sitzung des 18. Deutschen Bundestages

Konstituierende Sitzung des 18. Bundestages im Reichstagsgebäude

Foto: Bundesregierung/Steins

Der 18. Deutsche Bundestag trat erstmals nach der Bundestagswahl im Reichstagsgebäude in Berlin zusammen. Sowohl alle neuen als auch die alten Mitglieder des Deutschen Bundestages sowie die Mitglieder der bisherigen Bundesregierung nahmen an der konstituierenden Sitzung teil.

Die Bundeskanzlerin und Mitglieder der Bundesregierung mit Bundestagsmandat für die neue Legislaturperiode nahmen in den Fraktionen Platz. Die übrigen Bundesministerinnen und Bundesminister saßen auf der Protokolltribüne des Bundestages. Die Regierungsbank blieb unbesetzt.

Alterspräsident eröffnet Sitzung

Die konstituierende Sitzung eröffnete der älteste Abgeordnete mit einer Ansprache. Der 77-jährige Heinz Riesenhuber rief die neuen Bundestagsabgeordneten auf, sich in der neuen Legislaturperiode weiter für gerechte Lebensverhältnisse in Deutschland einzusetzen.

Anschließend wählte das Parlament den Bundestagspräsidenten. Bundestagspräsident Norbert Lammert wurde in seinem Amt als Bundestagspräsident bestätigt. Er erhielt 591 von 625 abgegebenen Stimmen. Dem neu gewählten Deutschen Bundestag gehören 631 Abgeordnete an.

Am Morgen hatten der Bundespräsident, die Bundeskanzlerin, Mitglieder des Bundeskabinetts und viele Abgeordnete zunächst an einem ökumenischen Gottesdienst in der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin teilgenommen.

Einsetzung einer geschäftsführenden Bundesregierung

Bundespräsident Joachim Gauck hat heute, am Tag der Konstituierung des 18. Deutschen Bundestages, die Bundeskanzlerin gemäß Artikel 69 Absatz 3 des Grundgesetzes ersucht, die Geschäfte bis zur Ernennung einer Nachfolgerin oder eines Nachfolgers weiterzuführen.

Diesem Ersuchen liegt Artikel 69 Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes zugrunde. Darin heißt es:

(2) Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.
(3) Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.

In der Folge der Beendigung des Amtes der Bundesregierung händigte der Bundespräsident den Mitgliedern der Bundesregierung die Entlassungsurkunden in Schloss Bellevue aus.