Bundesregierung prüft Zustimmung

Freihandelsabkommen EU - Kanada Bundesregierung prüft Zustimmung

Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Kanada intensivieren, Handelshemmnisse abbauen und den Marktzugang für Waren und Dienstleistungen verbessern. Das sind die Ziele des umfassenden Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada

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Hamburger Hafen Container Export Landungsbrücken Foto: Sebastian Bolesch D2009

Weniger Schranken im Handel durch das Abkommen der EU mit Kanada

Foto: Sebastian Bolesch

Handelsbeziehungen verstärken

Mit CETA sollen die Zölle auf knapp 99 Prozent aller Produkte entfallen, vor allem soll für Dienstleistungen der Marktzugang erleichtert werden. Die Verhandlungen sind seit August 2014 beendet. Derzeit prüft die Bundesregierung den Vertragstext.

Das Abkommen soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und Kanada intensivieren. 2013 war die EU nach den USA zweitwichtigster Handelspartner für Kanada. 1,7 Prozent des gesamten EU-Außenhandels entfielen im vergangenen Jahr auf Kanada, das Land lag damit in der EU-Gesamtbilanz auf Platz 12. Das Handelsvolumen zwischen Deutschland und Kanada beträgt etwa 13 Milliarden Euro. Kanada ist damit ein wichtiger Partner.

Impuls für Wachstum

Neben dem Abbau von Handelshemmnissen verbessert CETA den Marktzugang für Waren und Dienstleistungen. Die Kommission geht davon aus, dass durch die Umsetzung des Abkommens das EU-Handelsvolumen um 23 Prozent steigen wird. So kann CETA dazu beitragen, das jährliche Bruttoinlandsprodukt der EU um 12 Milliarden Euro zu erhöhen.

Europäische Unternehmen sparen infolge des Zollabbaus etwa 500 Millionen Euro im Jahr. Das schafft neue Impulse für Wachstum, zudem können so auch neue Arbeitsplätze entstehen - in der EU und Deutschland. Außerdem sollen europäische Unternehmen sich dann gleichberechtigt an öffentlichen Ausschreibungen auf allen staatlichen Ebenen in Kanada beteiligen können.

Investitionsschutz und Schiedsverfahren

Die Bundesregierung hält besondere Bestimmungen zum Investitionsschutz in Abkommen mit OECD-Staaten grundsätzlich für nicht erforderlich. "Eigentlich bedarf es solcher Investitionsschutzabkommen überhaupt nicht", sagte Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel im September 2014 im Bundestag.

Deshalb ließ das Bundeswirtschaftsministerium die Bestimmungen von einem Gutachter prüfen. Das Gutachten zeigt, dass CETA-Investoren aus Kanada im Vergleich zu deutschen Investoren materiell nicht besser stellt. Das heißt, dass Investoren in Deutschland nicht gegen dem Allgemeinwohl dienende Gesetze klagen können.

Ratifizierung

Die Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass CETA ein gemischtes Abkommen ist, bei dem auch die Mitgliedstaaten Vertragsparteien sind. Auch das hat jetzt ein Gutachten bestätigt: Ein Abschluss allein durch die EU kommt danach nicht in Frage. Vielmehr müssten alle 28 Mitgliedstaaten das Abkommen ratifizieren.