Bundes-Teilhabe-Gesetz
Seit Januar 2017 gilt ein neues Gesetz.
Es heißt: Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Darin steht:
Menschen mit Behinderung sollen
in ihrem Leben mehr bestimmen können.
Dafür bekommen sie bessere Hilfe.

Ausbildung in Gebärdensprache: Jeder bekommt die Hilfe, die er braucht.
Foto: Burkhard Peter
- Mehr möglich machen
- Nichts über uns – ohne uns
- 2 wichtige Ziele
- Viele Regelungen
- Ab wann gilt das neue Gesetz?
Mehr möglich machen
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz
gilt seit Januar 2017.
Teilhabe heißt:
Alle Menschen können
überall mitmachen.
Nichts über uns – ohne uns
Ein ganz wichtiges Motto
vom Bundes-Teilhabe-Gesetz ist:
Nichts über uns – ohne uns.
Das bedeutet:
Menschen mit Behinderung entscheiden mit,
wenn es um sie geht.
Deshalb haben Menschen mit Behinderung
an dem Gesetz mitgearbeitet.
2 wichtige Ziele
Das Bundes-Teilhabe-Gesetz
hat 2 wichtige Ziele:
- mehr Selbst-Bestimmung
- mehr Teilhabe.
Wir erklären die 2 Ziele kurz.
Mehr Selbst-Bestimmung
Oft bestimmen andere Leute
über das Leben
von Menschen mit Behinderung.
Das will die Bundes-Regierung
mit dem neuen Gesetz ändern.
Menschen mit Behinderung
sollen mitentscheiden,
wenn es um ihr Leben geht.
Sie sollen mehr selbst bestimmen.
Zum Beispiel:
- Was will ich?
- Was ist mir wichtig?
- Wie möchte ich wohnen?
- Was möchte ich arbeiten?
Mehr Teilhabe

Menschen mit Behinderung sollen überall dabei sein können.
Foto: transit / Busse
Menschen mit Behinderung sollen
überall dabei sein können.
Sie sollen teilhaben
am Leben in der Gesellschaft.
Die Gesellschaft sind alle Menschen.
Zum Beispiel alle Menschen in Deutschland.
Viele Regelungen
Die 2 Ziele stehen am Anfang
vom Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Dann folgen viele Regelungen.
In den Regelungen steht:
So werden die 2 Ziele erreicht.
Eine wichtige Regelung
ist die Eingliederungs-Hilfe.
Eine andere Regelung
ist zum Arbeits-Leben.
Wir erklären kurz,
um was es dabei geht.
Eingliederungs-Hilfe verbessern
Damit Menschen mit Behinderung
überall mitmachen können,
brauchen sie Hilfe.
Zum Beispiel beim Wohnen,
beim Arbeiten und in der Freizeit.
Aber nicht alle brauchen die gleiche Hilfe.
Ein Rollstuhl-Fahrer braucht
eine andere Hilfe
als ein blinder Mensch.

Blinde Menschen brauchen andere Hilfe als Rollstuhl-Fahrer.
Foto: picture alliance / JOKER
Die Bundes-Regierung sagt:
Jeder soll genau die Hilfe bekommen,
die er braucht.
Das Fach-Wort für diese Hilfe ist:
Eingliederungs-Hilfe.
Mit der richtigen Hilfe
können Menschen mit Behinderung
mehr selbst bestimmen.
Mehr Teilhabe am Arbeits-Leben
Viele Menschen mit Behinderung arbeiten
in einer Werkstatt für behinderte Menschen.
Woanders bekommen sie keine Arbeit.

Menschen mit Behinderung sollen auch im Büro arbeiten können.
Foto: picture alliance / dpa
Die Bundes-Regierung will das ändern.
Menschen mit Behinderung sollen sich
auch andere Arbeits-Plätze
aussuchen können.
Zum Beispiel:
- in einer Firma
- im Kranken-Haus
- im Kinder-Garten
- im Super-Markt

Menschen mit Behinderung sollen auch im Kranken-Haus arbeiten können.
Foto: Jens Komossa
Man sagt auch:
Das sind Arbeits-Plätze
auf dem ersten Arbeits-Markt.
Die Bundes-Regierung will
mehr solche Arbeits-Plätze
für Menschen mit Behinderung.
Weitere Verbesserungen
Im Bundes-Teilhabe-Gesetz
stehen auch Regelungen
zum Wohnen und zum Geld.
Und zu vielen anderen Lebens-Bereichen.

Internet-Seite zum Bundes-Teilhabe-Gesetz
Foto: BMAS
Erklärungen zu allen Regelungen
stehen auf der Internet-Seite
zum Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Die Erklärungen sind
in Leichter Sprache.
Klicken Sie auf den Link:
Zum Bundes-Teilhabe-Gesetz.
Dann öffnet sich die Internet-Seite.
Ein Link ist ein Verweis
von einer Seite im Internet auf eine andere.
Der Link hat meistens die Farbe blau und er ist unterstrichen.
Wenn man auf den Link klickt,
kommt man auf die andere Internet-Seite.
Ab wann gilt das neue Gesetz?
Das Gesetz gilt ab Januar 2017.
Möchten Sie genau wissen:
- Wie wird ein Gesetz beschlossen?
- Wer arbeitet alles daran mit?
Klicken Sie auf den Link: Zum Bundes-Tag.
Dann können Sie den Text lesen.

Leicht-Lesen-Siegel A2
Foto: capito
apito Bodensee hat diesen Text geprüft.