Die Vertrauens-Frage

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Fragen und Antworten Die Vertrauens-Frage

Die nächste Bundestags-Wahl ist eigentlich erst im September 2025. 
Jetzt ist die Wahl früher:
Wahl-Tag ist der 23. Februar 2025.
Der Bundes-Kanzler hat 
am 11. Dezember die Vertrauens-Frage beantragt. 
Der Bundes-Kanzler hat die Abstimmung
am 16. Dezember verloren.

Was ist die Vertrauens-Frage?
Das steht in diesem Text. 

Blick in den Plenarsaal des Deutschen Bundestages. Zentral in der Mitte: der Bundesadler.

Bundes-Kanzler Scholz im Deutschen Bundes-Tag hat die Vertrauens-Frage gestellt.

Foto: Bundesregierung/Kugler

Wie hat der Bundestag abgestimmt?

Der Bundes-Kanzler hat  am 11. Dezember 
im Deutschen Bundestag die Vertrauens-Frage beantragt. 
Der Bundes-Kanzler hat die Abstimmung am 16. Dezember verloren.

Was ist die Vertrauens-Frage? 

Vertrauens-Frage bedeutet: 
Der Bundes-Kanzler will wissen, 
ob ihm die Mitglieder vom Bundestag noch vertrauen. 
Und ob er Bundes-Kanzler bleiben soll.

Die Mitglieder vom Bundestag stimmen dann ab. 
Es gibt 2 Möglichkeiten: 

  • Die Abgeordneten stimmen für den Bundes-Kanzler. 
    Der Bundes-Kanzler weiß dann, 
    dass die Abgeordneten ihm vertrauen. 
     
  • Die Abgeordneten stimmen gegen den Bundes-Kanzler. 
    Sie vertrauen ihm nicht mehr. 
    Dann soll es neue Wahlen geben. 
    Die Bürger und Bürgerinnen dürfen neu entscheiden, 
    wer regieren soll. 

Wichtig ist: 
Mehr als die Hälfte von den Abgeordneten 
muss der Bundes-Regierung vertrauen. 
Das muss die Bundes-Regierung immer wissen. 
Nur dann kann sie gut arbeiten.

Wie funktioniert die Vertrauens-Frage?

Die Regeln für die Vertrauens-Frage stehen im Grund-Gesetz. 
Für die Vertrauens-Frage stellt der Bundes-Kanzler 
beim Bundestag einen Antrag. 
Dann muss der Bundestag mindestens 2 Tage  warten. 
Danach stimmen die Abgeordneten im Bundestag ab. 

Die Abgeordneten sagen entweder: 
Ja, ich vertraue dem Bundes-Kanzler. 
Er soll Bundes-Kanzler bleiben. 
Dafür müssen mindestens 367 Abgeordnete „ja“ sagen. 
Das ist einer mehr als die Hälfte von allen Abgeordneten 
im Bundestag. 

Oder die Abgeordneten sagen: 
Nein, ich vertraue dem Bundes-Kanzler nicht. 
Es soll neue Wahlen geben. 

Dann muss der Bundes-Präsident den Bundestag 
innerhalb von 3 Wochen auflösen. 
Das bedeutet: 
Es muss neue Wahlen geben. 
Damit es wieder einen neuen Bundestag gibt. 
Und damit es einen neuen Bundes-Kanzler
oder eine neue Bundes-Kanzlerin gibt. 

Die neuen Wahlen müssen spätestens nach 60 Tagen sein. 
So steht es im Grund-Gesetz. 
Der Bundes-Präsident bestimmt den Wahl-Tag. 

Kann die Bundes-Regierung im Moment noch handeln? 

Ja. 
Die Bundes-Regierung kann handeln. 
Sie arbeitet ganz normal.
Die Bundes-Regierung darf Verträge machen. 
Und die Bundes-Regierung darf Geld ausgeben. 

Aber die Bundes-Regierung ist jetzt eine Minderheits-Regierung. 
Minderheits-Regierung bedeutet: 
Die Parteien von der Bundes-Regierung 
haben nicht mehr die Mehrheit im Bundestag. 
Im Bundestag sind mehr Abgeordnete von anderen Parteien. 
Dadurch wird es schwieriger Gesetze zu machen. 
Denn die anderen Parteien müssen den Gesetzen zustimmen.