Corona-Virus
Seit dem 15. April gibt es neue Regeln zum Corona-Virus.
Die Bundes-Kanzlerin und
die Regierungs-Chefinnen und Regierungs-Chefs der Bundesländer
haben diese Regeln beschlossen.
Viele alte Regeln sind aber auch weiter gültig.
Die Menschen müssen immer noch sehr vorsichtig sein.
Aber einige Dinge sind schon wieder erlaubt.
Die Menschen müssen sich aber an strenge Schutz-Maßnahmen halten.
- Ein sehr kleiner Zwischen-Erfolg
- Dringende Empfehlung: Mund-Nasen-Schutz tragen
- Was ist noch nicht erlaubt?
- Vermeiden Sie Kontakte zu anderen Menschen
- Halten Sie Abstand zu anderen Menschen
- Darauf müssen Sie draußen achten
- Diese Wege dürfen Sie machen
- Keine Reisen und Besuche
- Keine Partys oder Feiern in der Gruppe
- Restaurants bleiben geschlossen
- Dienstleistungs-Betriebe für Körper-Pflege bleiben geschlossen
- Auch diese Geschäfte und Einrichtungen bleiben geschlossen
- Keine großen Veranstaltungen
- Keine Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen
- Was wird erlaubt werden?
- Wie geht es weiter?
Das Corona-Virus ist sehr ansteckend.
Es kann eine Krankheit auslösen.
Die Krankheit heißt: Covid-19.
Sie kann für einige Menschen sehr gefährlich sein.
Viele Menschen haben sich angesteckt.
In Deutschland und auf der ganzen Welt.
Erklärungen zum Corona-Virus
finden Sie hier:
Erklärungen zum Corona-Virus
Zum Beispiel: Was ist das Corona-Virus?
Was sind Anzeichen für die Krankheit?
Die Verbreitung vom Corona-Virus muss gestoppt werden.
Deshalb gibt es Regeln,
wie sich die Menschen in Deutschland verhalten müssen.
Diese Regeln gelten seit dem 22. März.
Die Regeln haben ein Ziel:
Die Menschen sollen sich nicht gegenseitig anstecken.
Deshalb soll man zum Beispiel zu Hause bleiben.
Man soll keine anderen Menschen treffen.
Ein sehr kleiner Zwischen-Erfolg
Mit den Regeln ist ein Zwischen-Erfolg erreicht worden.
Das heißt:
Es stecken sich nicht mehr ganz so viele Menschen mit dem Virus an.
Aber immer noch zu viele.
Deshalb ist es erst ein kleiner Zwischen-Erfolg.
Wir müssen immer noch sehr vorsichtig sein.
Sonst stecken sich vielleicht wieder
mehr Menschen mit dem Virus an.
Die Bundes-Kanzlerin und
die Regierungs-Chefs der Bundesländer
haben am 15. April neue Regeln beschlossen.
Sie haben gemeinsam überlegt:
Was können wir erlauben?
Was können wir noch nicht erlauben?
Sie haben sich von Fachleuten beraten lassen.
Die Fachleute kennen sich gut aus
mit Viren und mit Ansteckungen.
Alle Menschen in Deutschland
müssen sich an diese Regeln halten.
Dringende Empfehlung: Mund-Nasen-Schutz tragen
Bundes-Kanzlerin Angela Merkel sagt:
Alle Menschen sollen in der Öffentlichkeit
eine Alltags-Maske tragen.
Eine Alltags-Maske ist wichtig,
wenn man zu anderen Menschen
keinen großen Abstand einhalten kann.
Zum Beispiel
- beim Einkaufen,
- in Bussen oder Bahnen.
Eine Alltags-Maske ist ein Schutz aus Stoff.
Die Maske trägt man vor dem Mund und vor der Nase.
Manche sagen dazu auch:
Mund-Nasen-Schutz.
Wem hilft ein Mund-Nasen-Schutz?
Jemand hustet oder niest.
Dann kommen kleine Tröpfchen aus dem Mund oder der Nase.
Das passiert auch, wenn man spricht.
Das sind Tröpfchen von Spucke und Schleim.
Manche Menschen haben das Corona-Virus.
Aber sie wissen das nicht.
Weil diese Menschen sich vielleicht nicht krank fühlen.
Diese Menschen können das Virus verbreiten.
Beim Husten, Niesen oder Sprechen
verteilen sich die Corona-Viren in der Luft.
Mit einem Mund-Nasen-Schutz
verteilen sich weniger Viren in der Luft.
Mit dem Mund-Nase-Schutz schützt man
die Menschen in der Umgebung.
Was ist noch nicht erlaubt?
Vermeiden Sie Kontakte zu anderen Menschen
Sie sollen keinen Kontakt zu anderen Menschen haben.
Das bedeutet zum Beispiel:
Sie sollen sich nicht mit anderen Menschen treffen.
Bleiben Sie am besten zu Hause.
Natürlich dürfen Sie Kontakt haben zu den Menschen ,
mit denen Sie zusammen leben.
Zum Beispiel in einer Wohnung.
Halten Sie Abstand zu anderen Menschen
Draußen müssen Sie einen großen Abstand
zu anderen Menschen halten.
Der Abstand soll wenigstens 1,50 Meter sein.
Das sind ungefähr 2 große Schritte.
Darauf müssen Sie draußen achten
Bewegung an der frischen Luft ist gesund.
Aber Sie können sich auch draußen anstecken.
Deshalb gelten draußen diese Regeln:
- Sie dürfen alleine nach draußen gehen.
- Sie wohnen mit anderen Menschen zusammen.
Dann können Sie mit diesen Menschen
auch zusammen draußen sein. - Sie dürfen sich mit 1 anderen Person treffen.
Dann müssen Sie unbedingt den Abstand von 1,50 Metern einhalten.
Diese Wege dürfen Sie machen
Sie dürfen die Wohnung verlassen,
wenn Sie
- zur Arbeit müssen,
- einkaufen gehen,
- zum Arzt müssen,
- an ganz wichtigen Terminen teilnehmen,
- zum Beispiel an Prüfungen,
- an der frischen Luft Sport machen
oder spazieren gehen, - mit dem Hund raus gehen.
Wenn Sie draußen sind,
halten Sie Abstand zu anderen Menschen.
Mindestens 1,50 Meter.
Keine Reisen und Besuche
Sie sollen nicht verreisen.
Verreisen Sie nicht in Deutschland.
Verreisen Sie nicht ins Ausland.
Besuchen Sie nicht ihre Freunde oder Verwandten.
Bleiben Sie zu Hause.
Keine Partys oder Feiern in der Gruppe
In einer Gruppe zusammen zu feiern ist verboten.
Es ist egal, wo die Feier stattfindet.
Man darf auch nicht draußen feiern.
Man darf sich auch nicht zum Feiern in der Wohnung treffen.
Und man darf nicht an anderen Orten gemeinsam feiern.
Die Polizei überwacht diese Regeln.
Wer sich nicht an diese Regel hält,
kann bestraft werden.
Restaurants bleiben geschlossen
Restaurants bleiben geschlossen.
Das heißt:
Man kann nicht in ein Restaurant gehen.
Es gibt aber eine Ausnahme:
Die Restaurants dürfen Essen nach Hause liefern.
Und man darf sich Essen abholen
und es zu Hause essen.
Dienstleistungs-Betriebe für Körper-Pflege bleiben geschlossen
Dienstleitungs-Betriebe für die Körper-Pflege
bleiben geschlossen.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Kosmetik-Studios
- Massage-Praxen oder
- Tattoo-Salons
Bei der Kosmetik oder bei der Massage
hat man engen Kontakt.
Der Abstand von 1,50 Metern
kann nicht eingehalten werden.
Ganz wichtig:
Kranke Menschen werden natürlich medizinisch behandelt.
Eine Ausnahme sind Friseur-Läden:
Friseur-Läden können ab dem 4. Mai wieder öffnen.
Aber sie müssen sich an strenge Vorschriften halten.
Es muss zum Beispiel Schutz-Kleidung geben.
Es dürfen nicht zu viele Menschen beim Friseur sein.
Auch diese Geschäfte und Einrichtungen bleiben geschlossen
In manchen Geschäften und Einrichtungen
kommen viele Menschen zusammen.
Deshalb müssen diese Geschäfte und Einrichtungen
noch geschlossen bleiben.
Dazu gehören zum Beispiel:
- Cafés, Bars oder Kneipen
- Theater, Kinos, Museen und Ausstellungen
- Schwimmbäder und Spielplätze
- Sport-Einrichtungen und Freizeit-Einrichtungen
Keine großen Veranstaltungen
Große Veranstaltungen sind noch verboten.
Das sind Konzerte und große Feiern.
Bis zum 31. August 2020.
Keine Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen
Auch in Kirchen, Moscheen und Synagogen
darf man sich nicht treffen.
Das heißt zum Beispiel:
In der Kirche gibt es keinen Gottesdienst.
Was wird erlaubt werden?
Regeln für Geschäfte und Betriebe
Einige Betriebe und Geschäfte müssen offen bleiben.
Das sind zum Beispiel
- Lebensmittel-Geschäfte,
- Apotheken,
- die Post,
- manche Behörden,
- Banken.
Kleine und mittlere Geschäfte dürfen wieder öffnen.
Die Geschäfte dürfen nicht größer sein als 800 Quadrat-Meter.
Das ist so groß wie 1 Handball-Feld.
Öffnen dürfen auch
- Auto-Häuser,
- Fahrrad-Läden,
- Buchläden.
Bei diesen Geschäften ist die Größe egal.
Alle Betriebe und Geschäfte müssen sich
an strenge Schutz-Maßnahmen halten.
Es dürfen nur wenige Menschen gleichzeitig im Geschäft sein.
Das wird am Eingang kontrolliert.
Es darf keine Warteschlange geben.
Das ist wichtig,
um die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu schützen.
Und das ist wichtig für die Kunden und Kundinnen.
Regeln für Schulen und Kinder-Tages-Stätten
Die Prüfungen in den Abschluss-Klassen finden statt.
Das ist zum Beispiel das Abitur.
Die Schüler und Schülerinnen dürfen
für die Prüfung zur Schule gehen.
In den Schulen muss es aber Schutz-Maßnahmen geben.
Ab dem 4. Mai werden einige Schulen zum Teil wieder öffnen.
Es starten nicht alle Klassen gleichzeitig.
Gestartet wird mit Klassen,
die im nächsten Jahr ihre Prüfungen haben.
Und mit den Schülern und Schülerinnen
im letzten Schuljahr der Grundschule.
Diese Schüler und Schülerinnen
wechseln im nächsten Schuljahr
auf eine andere Schule.
In den Schulen und Kinder-Tages-Stätten
gibt es eine Not-Betreuung.
Manche Eltern arbeiten in wichtigen Bereichen.
Zum Beispiel im Krankhaus
oder bei der Polizei.
Deshalb können sich die Eltern tagsüber
nicht um die Kinder kümmern.
Kinder von diesen Eltern dürfen in die Not-Betreuung.
Jede Schule braucht in Zukunft einen Schutz-Plan.
In dem Schutz-Plan steht:
Es dürfen nicht so viele Kinder gemeinsam in der Klasse sein.
Die Schüler und Schülerinnen müssen Abstand halten.
Der Abstand ist wichtig im Unterricht und auch in der Pause.
Die Hygiene muss eingehalten werden.
Hygiene heißt: Sauberkeit.
Man wäscht sich die gründlich die Hände.
Man benutzt Desinfektions-Mittel.
Regeln für Pflege-Heime, Senioren-Heime und Behinderten-Einrichtungen
Für manche Menschen
ist das Corona-Virus sehr gefährlich.
Zum Beispiel für alte Menschen.
Oder für kranke Menschen.
An manchen Orten leben
viele gefährdete Menschen zusammen.
Zum Beispiel in Pflege-Heimen,
in Senioren-Heimen oder in Behinderten-Einrichtungen.
Hier muss der Schutz vor dem Corona-Virus
besonders hoch sein.
Die Menschen sollen aber auch nicht einsam werden.
Die Heime und Einrichtungen brauchen deshalb
besondere Schutz-Pläne.
Fach-Leute sollen dabei unterstützen.
Wie geht es weiter?
Die Regeln gelten bis zum 3. Mai 2020.
Danach kann es neue Regeln geben.
Die Menschen in Deutschland
werden darüber informiert.
Die weiteren Regeln können dann ab dem 4. Mai gelten.
(Blomstra hat diesen Text geprüft.)