Alles Wichtige zur Erweiterung des Kanzleramtes
Größerer Regierungssitz
Um allen Beschäftigten wieder an einem Standort Platz zum Arbeiten bieten zu können, soll ein Erweiterungsbau für das Bundeskanzleramt entstehen. Der Baubeginn ist für das Jahr 2023 geplant. Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Bauprojekt.
Vor dem Hintergrund kontinuierlicher Aufgabenerweiterungen in der aktuellen und den zurückliegenden Legislaturperioden und dem damit einhergehenden deutlichen Aufwuchs des Personalkörpers ist eine bauliche Erweiterung des Bundeskanzleramtes um bis zu 400 Büroräume erforderlich.
In der Vergangenheit konnte der angespannten Raum- und Belegungssituation nur durch Verdichtung und Anmietung zusätzlicher externer Büroräume sowie Verlagerung von Arbeitseinheiten begegnet werden. Diese Problematik soll durch die Errichtung eines Erweiterungsbaues und Zusammenführung aller Berliner Arbeitseinheiten auf der Liegenschaft Willy-Brandt-Straße (sogenannte "Campuslösung") nachhaltig gelöst werden.
Damit sind dann, anders als bei vielen anderen weltweiten Regierungsbauten, die Beschäftigten an nur noch einem Standort untergebracht und nicht über mehrere Standorte verteilt. Dies ist in der Gesamtheit sowie im Rahmen der Bewirtschaftung kostengünstiger und nachhaltiger.
In jeder Legislaturperiode gibt es zusätzliche Aufgaben, die aufgrund ihrer besonderen politischen Bedeutung unmittelbar vom Bundeskanzleramt gesteuert werden. Als Themen seien hier etwa Pandemie, Energiewende, Finanzkrise, Flüchtlingskrise, Bekämpfung von Cyberkriminalität, Brexit und Digitalisierung genannt. Hierfür müssen die erforderlichen infrastrukturellen Voraussetzungen vorhanden sein. Nach wie vor hat das Bundeskanzleramt weniger Mitarbeitende im Vergleich als viele Ministerien– gleichwohl muss es alle Politikbereiche der Ministerien abdecken.
Der gesamte Post- und Warenverkehr des Bundeskanzleramtes soll künftig zentral in einem solitären Post- und Logistikgebäude bewirtschaftet werden. Dadurch soll eine Entlastung der Hauptzufahrt zur Liegenschaft erreicht werden.
Mit der zentralen Verortung von Palettenstellflächen, Postöffnungsräumen sowie von Schleusen und Röntgenanlagen wird eine Störung des Dienstbetriebes im Hauptgebäude bei Sprengstoff- oder anderen Funden gefährlicher Substanzen und damit Gefährdung des umliegenden, öffentlich stark frequentierten Bereichs verhindert. Zusätzlich werden Parkflächen für Besucher und Gäste geschaffen, die derzeit nicht vorhanden sind. Aus luftverkehrsrechtlichen Gründen muss die derzeitige Hubschrauberlandemöglichkeit im Park auf eine erhöhte Landeplattform verlegt werden. Nur so ist eine Genehmigung gemäß § 6 LuftVG zu erreichen, um den regelmäßig und fortgesetzt erforderlichen Flugbetrieb mit Hubschraubern, auf den die Bundeskanzlerin beziehungsweise der Bundeskanzler angewiesen ist, zu ermöglichen.
Im Rahmen der Aufstellung der Entscheidungsunterlage Bau wurde eine Kostenermittlung durchgeführt, die derzeit mit der Erstellung der Entwurfsunterlage Bau fortentwickelt wird. Die ermittelten Gesamtkosten betragen danach rund 485 Millionen Euro (Preisstand 2019). In dieser Kostenberechnung wurden grundsätzlich alle wesentlichen Anforderungen (unter anderem technische Gebäudeausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutz, Bauphysik) und umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen berücksichtigt, die aber noch im weiteren Planungsverfahren in der erforderlichen Tiefe ausgeplant werden müssen.
Die Kostenermittlung erfolgt nach den Vorgaben der RBBau und enthält die zwischen BMI (Oberste Baubehörde) und BMF konsentierten Kostenbestandteile. Sollte sich, wie in den vergangenen Jahren zu beobachten, der Anstieg des Baupreisindexes fortsetzen, würde sich dies auch auf die Höhe der Gesamtkosten auswirken. Eine frühzeitig erstellte Prognose aller Risikokosten inklusive der zu erwartenden Baupreissteigerungen beläuft sich derzeit auf zusätzlich rund 115 Millionen Euro.
Nach der Haushaltsunterlage Bau wurde für den damaligen Neubau des Bundeskanzleramtes (Bestandsgebäude) mit Kosten von 398,5 Millionen DM oder 203,8 Millionen Euro geplant. Die tatsächlichen Kosten betrugen 513 Millionen DM oder 262,5 Millionen Euro (Preisstand 2001). Dies entspricht 435,8 Millionen Euro hochgerechnet auf den Preisstand Ende 2019.
Mit einer Nutzfläche des Bestandsgebäudes von 25.347 Quadratmeter betrugen die Kosten pro Quadratmeter Nutzfläche 10.356,26 Euro (Preisstand 2001). Hochgerechnet auf Ende 2019 liegt der Wert bei 17.187,84 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche (Preisstand 2019).
Bei einer geplanten Nutzfläche des Erweiterungsbaus von circa 25.600 Quadratmeter und Kosten auf Grundlage der ES-Bau in Höhe von 485 Millionen Euro (Preisstand I/Quartal 2019) betragen die Kosten pro Quadratmeter Nutzfläche circa 18.500 Euro (Preisstand I/Quartal 2019). Die Kosten pro Quadratmeter BGF betragen (ohne die Südbrücke) 7.189 Euro.
Die Gründe für den gegenüber dem Bestandsbau höheren Wert liegen insbesondere in den höheren Sicherheitsanforderungen beim Erweiterungsbau wegen seiner Errichtung auf der Grundstücksgrenze und in für die Gesamtliegenschaft erforderlichen dienenden Funktionsbereichen wie zum Beispiel dem Hubschrauberlandeplatz. Zudem sind im Vergleich zum Bestandsbau heute deutlich höhere gesetzliche Anforderungen umzusetzen, zum Beispiel zur Energieeinsparung, generell zur Nachhaltigkeit des Bauens oder zur Gewährleistung der Barrierefreiheit, die erheblichen Einfluss auf die Höhe der Gesamtkosten haben.
Vor dem Hintergrund der allgemeinen Baupreisentwicklung kann es im Laufe der Baumaßnahme zu Kostenanpassungen kommen. Das BMI hat auf dieser Basis und unter Berücksichtigung der damals aktuellen zu erwartenden Indexsteigerungen bei den Baupreisen eine Abrechnungssumme von circa 600 Millionen Euro prognostiziert.
Um Transparenz und Qualität von Planung und Bauausführung zu verbessern, werden im Bundesbau inzwischen die zu erwartenden Risikokosten und Baupreissteigerungen nachrichtlich benannt und mit Projektbeginn frühzeitig öffentlich kommuniziert.
Wegen der herausgehobenen Funktion und seiner Lage im Zentrum des Regierungsviertels besteht bei diesem Bauwerk ein hoher architektonischer Anspruch. Gleichzeitig sind viele unterschiedliche Funktionsbereiche auf engem Raum unterzubringen und hohe technische Anforderungen zu erfüllen. Hierzu bedarf es umfangreicher Planungen mit entsprechendem Zeitbedarf, um Qualität und Kostenziele erreichen zu können. Für die Maßnahme werden zudem die notwendigen, zeitaufwendigen Abstimmungen mit dem Senat von Berlin und den kommunalen Behörden erforderlich, um die planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
Das derzeitige architektonische Konzept ist Grundlage für die weitere integrierte Planung unter Einbeziehung aller Planungsbereiche. In diesem Sinne stellen die bekannten Perspektiven noch nicht die abschließende Planung dar, sondern lediglich die gestalterische Leitidee.
Die Planungszeiträume orientieren sich an den Vorgaben der RBBau, den gesetzlichen Forderungen an die Vergabe- und Genehmigungsverfahren und den Erfahrungen vergleichbarer Bundesbauten dieser Größenordnung. Verkürzungen durch den Rückgriff auf vorhandene Planungen sind wegen des Alters der Planungen (Stand 95-97) und des Fortschreitens des Technisierungsgrades nicht möglich.
Ein solches Regierungsgebäude mit umfangreichen funktionalen, gebäude- und sicherheitstechnischen Anforderungen stellt eine komplexe Baumaßnahme dar. Um diese zu beherrschen, ist ein Planungsteam unter Beteiligung der erforderlichen Spezialisten mit der Planung beauftragt. Ergänzend wird das BBR geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung in den Planungs- und Ausführungsprozess integrieren. Insbesondere wird die im Bereich der technischen Gebäudeausstattung zu erwartende komplexe Phase der Inbetriebnahme in einem gesonderten Prozess frühzeitig geplant.
Der Uferweg und die Ingeborg-Drewitz- Allee bleiben für Fußgänger und Radfahrer zugänglich.
Für den Bau der nördlichen Zufahrt werden einige wenige Bäume gefällt werden müssen.
Im Sinne der Nachhaltigkeit bleiben die verbleibenden Freiflächen im zentralen Bereich des Kanzlerparks so weit wie möglich erhalten. Die Dachflächen des Nord- und Südflügels werden begrünt.
Es ist keine höhere Lärm- und Staubbeeinträchtigung zu erwarten. Denn die Hubschrauberlandeplattform liegt höher (22 Meter) und hat einen größeren Abstand zur Wohnbebauung als bisher.
Das Flugaufkommen beträgt wie bisher zirka 60 Starts/Landungen im Jahr in der Zeit zwischen 09.00 Uhr und 21.00 Uhr. In Ausnahmefällen kann auch außerhalb dieser Zeiten geflogen werden.
Die Bundeskanzlerin beziehungsweise der Bundeskanzler benötigt aufgrund ihres/seines extrem engen Terminkalenders eine maximale Mobilität, die ohne Hubschraubereinsätze nicht gewährleistet werden kann. Im Zuge des Erweiterungsbaus muss die derzeitige Hubschrauberlandemöglichkeit im Kanzlerpark verlegt werden. Im Rahmen einer Variantenuntersuchung wurde der Neubau einer Hubschrauberlandeplattform als einzige nach § 6 LuftVG genehmigungsfähige und den Flugvorgaben an einen sicheren Lufttransport zulässige Variante ermittelt.
Mit der neuen Positionierung des Hubschrauberlandeplatzes ist keine Steigerung des Flugaufkommens im Vergleich zur bisherigen Landemöglichkeit verbunden. Durch die erhöhte Lage kommt es zu einer geringeren Belastung der unmittelbaren Umgebung durch Verwirbelungen und Lärm.
Eine Baustelle dieser Größenordnung wird temporäre Beeinträchtigungen für die direkte Umgebung mit sich bringen. Im Zuge der Planung und Abstimmung mit den kommunalen Behörden wird großen Wert daraufgelegt, die Auswirkungen für alle Betroffenen möglichst gering zu halten. Zum jetzigen Zeitpunkt lassen sich keine konkreten Einschränkungen definieren. Die betroffenen Nachbarn wurden und werden rechtzeitig über erforderliche Maßnahmen unterrichtet.
Das BBR – Abteilung VI, Referat VI 4 – wird die Baumaßnahme durchführen. Es ist mit ausreichend Personal ausgestattet.
Nach dem Bundesministergesetz hat die Bundeskanzlerin bzw. der Bundeskanzler Anspruch auf eine Amtswohnung. Eine bis 2005 bestehende Amtswohnung im Bundeskanzleramt (Bestandsbau) wurde mit dem Amtsantritt der Bundeskanzlerin Angela Merkel zu einem Raum für ausschließlich protokollarische Arbeitstermine der Bundeskanzlerin umgebaut, der auch künftig weiterhin benötigt wird. Daher soll nunmehr im Erweiterungsbau eine Amtswohnung entstehen, die nur für Wohnzwecke der jeweiligen Amtsinhaberin bzw. des Amtsinhabers zur Verfügung steht.
Die Dimensionierung der Amtswohnung orientiert sich an den Raumgrößen für Amtswohnungen herausgehobener deutscher Botschaften im Ausland. Die Ausstattung wird mit der Bundeskanzlerin bzw. dem Bundeskanzler zu gegebener Zeit im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen abgestimmt. Die Kosten der Amtswohnung sind Bestandteil der Gesamtkosten des Bürogebäudes. Die Ausstattungskosten lassen sich derzeit noch nicht beziffern, da die Ausstattung auf Empfehlung des Bundesrechnungshofes vorerst zurückgestellt wurde, bis klar ist, welche Anforderungen durch den/die zukünftigen Amtsinhaber/in bestehen.
Es gab einen Realisierungswettbewerb für das bestehende Kanzleramt. Aufgrund des geprüften Urheberrechtes von Schultes Frank Architekten, die 1993 als erste Preisträger aus einem Realisierungswettbewerb für das heutige Bestandsgebäude des Bundeskanzleramtes hervorgegangen waren, wurde das Büro nun auch mit der Planung für den Erweiterungsbau beauftragt.
Bei der Planung des Gebäudes sollen die mit dem Einsatz von Glasflächen verbundenen Gefahrenquellen für Vögel – Durchsicht, Spiegelung und Beleuchtung – berücksichtigt und minimiert sowie vogelfreundliche Lösungen gefunden werden. Dazu soll zum Beispiel der Leitfaden "Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht" sowie die neuesten Erkenntnisse zum Thema herangezogen werden. Eine Überdachung der Nordbrücke als Wetterschutz ist nicht vorgesehen. Hierfür ist auch die Tragfähigkeit der Brücke nicht gegeben.
Der Bedarf für die zusätzliche Fußgängerbrücke ergibt sich aus der zukünftigen
Nutzung der gesamten Liegenschaft. Mit Inbetriebnahme des Post- und Logistikbereiches besteht die Notwendigkeit, Post und Waren sowohl in den Erweiterungsbau als auch in das Bestandsgebäude zu transportieren. Dies soll nach derzeitigen Überlegungen mittels Elektrofahrzeugen erfolgen, die tagsüber regelmäßig zwischen den Gebäuden hin und her pendeln und zu einer hohen Frequentierung der bestehenden Nordbrücke führen werden. Zu ihrer Entlastung wird eine zusätzliche Fußgängerbrücke benötigt. Die untere Ebene dieser Brücke ist für die öffentliche Nutzung vorgesehen.
Darüber hinaus muss jederzeit die interne Erreichbarkeit des Bestands- wie des Erweiterungsbaus gegeben sein. Mit nur einer Brücke wäre dies im Falle von Unfällen, Havarien oder im Wartungsfall nicht gewährleistet.
Nicht zuletzt wird die zusätzliche Fußgängerbrücke für die medientechnische Verbindung der beiden Gebäude benötigt, über die eine teilweise technische Redundanz hergestellt werden soll. Dies ist über die Bestandsbrücke aufgrund begrenzter Flächen nicht möglich.
Die beengten örtlichen Gegebenheiten sowie die Anforderungen an die Sicherheit der Baustelle erfordern die Inanspruchnahme von Flächen außerhalb des geplanten Baufeldes. Dies sind derzeit die Fläche südlich des Zollpackhofs am Wendehammer, im Mittelstreifen der Ingeborg-Drewitz-Allee sowie optional die angrenzende Grünfläche des Birkenhains. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Elisabeth-Abegg-Straße, um die Verkehrsbelastung für die Anwohnerinnen und Anwohner so gering wie möglich zu halten.
Innerhalb des Baufeldes ist eine Verdichtung der Baustelleneinrichtung bauablauftechnisch nicht weiter möglich. Die von dem zu erwartenden Aufkommen des Baustellenverkehrs ausgehenden Gefahren sollen durch die Verlagerung eines Großteils des Verkehrs innerhalb des umzäunten Baufeldes minimiert werden.
Die Zugänglichkeit von der Ingeborg-Drewitz-Allee zur Elisabeth-Abegg-Straße wird durch den Bau eines Rad-/Gehweges entlang des Standortes der Feuerwehr/Polizei Berlin sichergestellt.
Im Zuge des Baus einer Interimsunterbringung für den Bundespräsidenten an der Elisabeth-Abegg-Straße werden derzeit alternative Zuwegungen für die Baustelle des EWB geprüft, um eine konfliktfreie Verkehrsführung aller Verkehre für den Interimsbau Bundespräsidialamt, EWB sowie der Polizei und Feuerwehr sicherzustellen.
Der ökologisch wertvolle Bereich des Robinienwäldchens wird während der Bauphase umzäunt und besonders gesichert. Der ursprüngliche Charakter des Robinienwäldchens bleibt auch nach Fertigstellung der Baumaßnahme erhalten. Das Wäldchen wird weiterhin öffentliche Grünanlage sein.
Erste Überlegungen sehen vor, dass der Baustellenverkehr über die Elisabeth-Abegg-Straße zum Baufeld über eine zentrale Zufahrt in Verlängerung des derzeitigen Wendehammers geführt wird. Die Be-/Entladung des Materials soll innerhalb des Baufeldes erfolgen. Vorstauzonen für Baustellenfahrzeuge sind in der Elisabeth-Abegg-Straße und der Mittelinsel in der Straße Alt Moabit vorgesehen.
Für den Mitarbeiter/-innen- und Besuchsverkehr des Erweiterungsbaus, zur Entlastung des derzeitigen Einfahrtbereiches der Hauptwache sowie zur Annahme und Kontrolle von Post und Waren für die gesamte Liegenschaft ist vorgesehen, auf einem angrenzenden Bundesgrundstück (Flurstück 657) außerhalb der Liegenschaft Kanzlerpark einen Post- und Logistikbereich mit vorgelagerter Fahrzeugunterbodenkontrolle sowie Parkflächen für Busse und Fahrzeuge der Besucher/-innen zu schaffen. Von wo aus man zum Erweiterungsbau fährt.
Die öffentliche Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer über die bestehende Grünanlage bleibt dadurch ungehindert bestehen.
Das Gebäude wird nach neusten energetischen Standards errichtet, welches dem Niveau eines Energieeffizienzgebäude Bund 40 entspricht. Ferner ist die BNB-Zertifizierung Silber angestrebt, wie bei Bundesbauten üblich.
Für das Bürogebäude sind eine Dach- und Fassadenbegrünung sowie eine Photovoltaikanlage vorgesehen. Die eingeschossigen Bauteile erhalten ebenfalls Dachbegrünungen. Es werden dauerhafte Maßnahmen zum Schutz der Bäume insbesondere Wurzel-, Stamm- und Kronenschutz getroffen. Bei der Energieversorgung werden unter anderem regenerative Energien berücksichtigt.
Aus Sicherheitsgründen bleibt der Kanzlerpark - wie bisher - für die Öffentlichkeit unzugänglich. Einmal im Jahr, Ende August besteht allerdings die Möglichkeit, im Rahmen des Tags der offenen Tür der Bundesregierung das Bundeskanzleramt zu besuchen. 2021 entfällt der Tag der offenen Tür aus pandemischen Gründen.
Der Verzicht auf eine Umzäunung erfordert einen Sicherheitsbereich um den Erweiterungsbau, der ein unkontrolliertes Befahren durch Fahrzeuge verhindert.
Dazu muss die Umfahrung am Ende der Joachim-Karnatz-Allee um einige Meter zurückgebaut werden. Damit einher geht der Wegfall einer geringen Anzahl von Stellplätzen.
Der Baubeginn ist für das Jahr 2023 geplant. Die Bauzeit wird voraussichtlich vier Jahre betragen.
Die Kita ist Bestandteil des Gesamtkonzeptes, mit allen energetischen und sicherheitstechnischen Maßnahmen. Daher können die einzelnen Baukosten der Kita nicht mit denen kommunaler Kitas verglichen werden.
Als attraktiver Arbeitgeber für Menschen mit Familienpflichten möchte das Bundeskanzleramt seinen Beschäftigten eine eigene Kinderbetreuungsmöglichkeit anbieten. Auch andere Bundesministerien in Berlin haben diesen Vorteil eines frühkindlichen Betreuungsangebotes auf der eigenen Liegenschaft erkannt, bereits umgesetzt bzw. befinden sich in der Umsetzung. Insofern ist das Bundeskanzleramt diesbezüglich kein Einzelfall. Eine öffentliche Ausschreibung für Kinderbetreuungsplätze musste aufgehoben werden, da keine Angebote eingegangen waren.
Eine frühere Möglichkeit, bis zu zehn Kinder von Beschäftigten des Bundeskanzleramtes in der Betriebskindertagesstätte der Bundestagsverwaltung betreuen zu lassen, ist mittlerweile auf Grund des hohen Eigenbedarfs des Deutschen Bundestages entfallen. Daher ist eine eigene Kindertagesstätte für 12 bis 15 Kinder im Alter von bis zu drei Jahren im Erweiterungsbau in Planung. Gegebenenfalls nicht belegte Plätze werden durch andere Behörden im Umfeld genutzt werden können.
Erste Gespräche mit dem Straßen- und Grünflächenamt des Bezirksamtes Berlin-Mitte im Frühjahr 2017 sahen eine einvernehmliche, abgestimmte oberirdische Erschließung von der Elisabeth-Abegg-Straße durch die öffentliche Grünanlage zum Erweiterungsbau vor. Im Zuge der Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange im Rahmen des B-Planverfahrens wurde erstmals im August 2020 die oberirdische Erschließung durch den Bezirk und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgelehnt und als alternative und einzig genehmigungsfähige Lösung ein Tunnelbauwerk benannt. Begründet wurde dies unter Verweis auf das Berliner Grünanlagengesetz mit den Gefährdungen für Fußgänger und Radfahrer durch das zu erwartende Verkehrsaufkommen zum Erweiterungsbau sowie mit der Befürchtung, dass die Grünanlage später aus Sicherheitsgründen für die Öffentlichkeit gesperrt werden könnte.
Alternativ zu der nun vorgesehenen Erschließung von Nord-Ost über die Elisabeth-Abegg-Straße wurden im Zuge der Planung verschiedene Varianten untersucht.
Die Erschließungsvarianten aus westlicher Richtung über die Ingeborg-Drewitz-Allee oder die Joachim-Karnatz-Allee wurden dabei als nicht realisierbar bewertet, da auch hierbei eine Querung öffentlicher Grünanlagen notwendig gewesen wäre. Zudem wäre es bei diesen Varianten schwer gewesen, die Sicherheitsanforderungen des Bundeskanzleramtes mit dem Anspruch eines für den Bürger möglichst frei zugänglichen Umfelds in Einklang zu bringen.
Eine andere geprüfte Variante bezieht sich auf die Nutzung der Nordbrücke sowie der bestehenden Hauptzufahrt und Hauptwache an der Willy-Brandt-Straße. Die existierende einspurige Nordbrücke ist nicht für den Dauerverkehr ausgelegt, da hier Höhen- und Lastbeschränkungen vorliegen. Gegen einen möglichen Neubau einer zweispurigen Nordbrücke sprechen nicht nur Kostengründe, auch Logistik- und Sicherheitsaspekte schließen diese Variante aus.
Aufgrund der erforderlichen Umplanungen und des größeren Bauvolumens ist nach ersten Planungen im Rahmen einer Machbarkeitsstudie mit zusätzlichen Kosten in Höhe von etwa 39 Millionen Euro (Preisstand Oktober 2020) zu rechnen. Die kalkulierten Kosten beinhalten sowohl die Konstruktion des Tunnelbauwerks selbst, als auch die durch die geänderte Erschließung hervorgerufenen Änderungen am Büro- und Post- und Logistikgebäude sowie anteilige Planungskosten.
Die Planung des Erweiterungsbaus wurde aus urheberrechtlichen Gründen an die Architekten des bestehenden Kanzleramtsgebäudes vergeben. Im Kontext der städtebaulichen Figur „Band des Bundes“ ist eine direkte Bezugnahme und Weiterführung der Architektur des Bestandsgebäudes bis hin zur Materialität gestalterischer Leitgedanke der Architekten, so dass die Materialien Sichtbeton, Glas, Stahl, Aluminium, Naturstein und Holzeinbauten die Planung prägen sollen.
Weiterhin bestimmen die hohen Sicherheitsanforderungen, unter anderem hinsichtlich eines effektiven Sprengschutzes zur Terrorabwehr, die Materialität von Tragkonstruktion und Außenfassaden. Derzeit sind eine massive, entsprechend dimensionierte Stahlbetonkonstruktion, speziell verstärkte Betonfassadenelemente sowie Spezialgläser zur Aufnahme der dynamischen Lasten von Sprengladungen konzipiert. Die Möglichkeiten zur Verwendung von Holz als Baustoff sind vor diesem Hintergrund stark eingeschränkt.
Eine Abschätzung der jährlichen CO2-Emissionen pro Quadratmeter Nutzfläche für den Erweiterungsbau kann derzeit noch nicht erfolgen, da im Zuge der Vorplanung die erforderlichen Planungsdaten noch nicht abschließend vorliegen.
Der aktuelle Planungsstand (Stand ES-Bau, 05/2019) hat folgende Flächenkennwerte gemäß DIN 277:
• Bruttogrundfläche (BGF) 52.729 m²
• Bruttorauminhalt (BRI) 254.523 m³
In Folge der im Zuge der Bebauungsplan-Aufstellung durch den Bezirk Mitte geforderten unterirdischen Erschließung über ein Tunnelbauwerk wird zum jetzigen Zeitpunkt der Vorplanung eine Erhöhung des Bauvolumens sowohl von Bruttogrundfläche als auch von Bruttorauminhalt um zirka 10 Prozent angenommen.
Im Bundeskanzleramt besteht eine im Jahr 2020 geschlossene Dienstvereinbarung zur Arbeitszeit, Telearbeit und mobilem Arbeiten, die nach der Pandemie den Rahmen auch für ortsflexibles Arbeiten setzt. Trotz dieses Angebots muss eine auskömmliche Anzahl von Büroräumen für die Beschäftigten des Bundeskanzleramtes zur Verfügung stehen, da Arbeitsplatzkonzepte wie Desksharing nur bedingt in die täglichen Arbeitsabläufe (u.a. wegen der Sicherheit und Vertraulichkeit von Vorgängen) integrierbar sind. Auch bedingen grundsätzlich die Organisationszusammenhänge einer Regierungszentrale und das erforderliche Zusammenspiel zwischen politischer Leitung des Hauses und den Fachbereichen eine häufige Präsenz der Beschäftigten. Eine verstärkte Inanspruchnahme mobilen Arbeitens lässt auch nicht per se eine signifikante Reduzierung des Büroflächenbedarfs erwarten.
Mit der Einführung der e-Akte geht ein reduzierter Raumbedarf an Lagerflächen für Akten und Archivräume einher. Gleichwohl werden weiterhin Räumlichkeiten für die Archivierung von nicht digitalen Eingängen benötigt, um den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu entsprechen.
Zur Erfüllung des Klimaschutzplans der Bundesregierung wird der Erweiterungsbau dem energetischen Niveau eines Effizienzgebäudestandards 40 eines Standard-Gebäudes entsprechen. Um die klimapolitischen Ziele einer klimaneutralen Bundesverwaltung zu erreichen, werden die Planungen des Erweiterungsbaus eng durch den Bundes-Energiebeauftragten des Bundesinstituts für Bau, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im BBR sowie durch eine interne Umweltmanagerin, die das europäische Umweltmanagementsystem EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) im Bundeskanzleramt implementiert, betreut.
Die Vorplanung (Leistungsphase 2 nach der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieursleistungen- HOAI) ist abgeschlossen. Derzeit wird die Entwurfsunterlage Bau (EW-Bau) aufgestellt, welche im April 2022 vorliegen soll. Nach Abschluss der erforderlichen Ausschreibungs- und Vergabeverfahren ist ab März 2024 mit dem Baubeginn zu rechnen. Vorgezogene Maßnahmen (u.a. Abrissarbeiten, Baufeldfreimachung) sind ab Mitte 2023 vorgesehen.
Alle wesentlichen Objekt-, Fachplanungs-, Beratungs- und Sachverständigenleistungen sind durch das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) beauftragt.
Im Erweiterungsbau wird es einen kombinierten Sport- und Gymnastikraum für die Beschäftigten der Bundespolizeiinspektion des Bundeskanzleramtes zur Ausübung von Dienstsport geben. Die Trainingsmöglichkeit kann durch andere Dienststellen der Bundespolizei (v.a. Bundespolizeirevier des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat) mit genutzt werden. Der Sport- und Gymnastikraum ist insgesamt für bis 25 Personen ausgelegt.
Die Planung des Erweiterungsbaus wurde aus urheberrechtlichen Gründen an die Architekten des bestehenden Kanzleramtsgebäudes vergeben. Im Kontext der städtebaulichen Figur „Band des Bundes“ ist eine direkte Bezugnahme und Weiterführung der Architektur des Bestandsgebäudes bis hin zur Materialität gestalterischer Leitgedanke der Architekten – diese Konzeption umfasst insbesondere auch das sich regelmäßig wiederholende, die Gesamtkubatur gliedernde Element des Wintergartens bis hin zu seiner Ausprägung durch großflächige Glasfassaden mit einer hohen Transparenz.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben plant als Eigentümerin der Flächen die Kündigung der Mietverträge sowie den Abriss der Garagen und die anschließende Renaturierung. Die Ausgleichsmaßnahmen finden in enger Abstimmung mit dem Bezirk Lichtenberg statt. Ziel ist es, ein stark versiegeltes und mit zum Teil baufälligen Garagen bebautes Grundstück aufzuwerten und den Bewohnerinnen und Bewohnern der angrenzenden dichten Wohnbebauung als renaturierte Fläche zur Verfügung zu stellen. Damit gleicht der Bund den ökologischen Eingriff in den Kanzlerpark aus, der im neuen Bebauungsplan für den Erweiterungsbau vorgesehen ist. Die Ausgleichsfläche wurde mithilfe einer Machbarkeitsstudie ermittelt, die von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben in Auftrag gegeben wurde.