Rechtssicherheit während der Ausbildung

Auszubildende erhalten eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung. Das gibt ihnen und den Ausbildungsbetrieben Rechtssicherheit.

Nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss wird bei anschließender Beschäftigung ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt. Wer nach der Ausbildung nicht im Ausbildungsbetrieb weiterbeschäftigt wird, bekommt zur Arbeitsplatzsuche eine weitere Duldung für sechs Monate.

Die bisherige Altersbegrenzung von 21 Jahren für den Beginn der Ausbildung wird aufgehoben. Über die Hälfte der Flüchtlinge sind unter 25 Jahre, etwa zwei Drittel sind unter 34 Jahre alt. Für sie ist eine Berufsausbildung eine echte Zukunftschance.

Bei Ausbildungsabbruch gibt es einmalig eine weitere Duldung für sechs Monate, um einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen. Das Aufenthaltsrecht wird widerrufen, wenn das anschließende Beschäftigungsverhältnis aufgelöst wird sowie bei Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat.