Pressestatement von Bundeskanzler Scholz zur Gasumlage am 18. August 2022

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BK Scholz: Meine sehr geehrten Damen und Herren, guten Tag! Die steigenden Energiepreise sind eine große Belastung für sehr viele Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesregierung ist sich einig, dass den Gaskunden keine zusätzlichen Belastungen aus der obligatorischen Erhebung der Mehrwertsteuer auf die Gasumlagen entstehen sollen. Dies betrifft insbesondere die Ihnen bekannte Gasbeschaffungsumlage. Es gilt aber auch für weitere Aufschläge wie die Bilanzierungsumlage. Diese wird vom Trading Hub Europe jedes Jahr festgelegt und für 2022/2023 in diesen Minuten verkündet.

Die Bundesregierung hat deshalb heute entschieden, die Mehrwertsteuer auf Gasverbrauch zeitlich befristet auf sieben Prozent abzusenken. Der ermäßigte Mehrwertsteuersatz wird so lange gelten, wie die Gasbeschaffungsumlage erhoben werden wird, also bis zum 31. März 2024. Mit diesem Schritt entlasten wir die Gaskunden insgesamt deutlich stärker, als die Mehrbelastung, die durch die Umlagen entsteht, beträgt. Wir erwarten von den Unternehmen, dass sie diese Senkung eins zu eins an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Das werden wir auch sehr klar kommunizieren.

Klar ist: Dies ist ein weiterer Schritt zur Entlastung. Ich habe gesagt: You’ll never walk alone. In den nächsten Wochen werden wir ein drittes Entlastungspaket schnüren, um den großen Druck, der auf vielen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch Unternehmen lastet, abzumildern. Wie das Paket genau aussehen wird, besprechen wir vertrauensvoll in der Regierung. Die Gerechtigkeitsfrage ist entscheidend, damit das Land in dieser Krise zusammenbleibt.

Vielen Dank.