Mobilität der Zukunft gestalten – Deutschlands Chancen nutzen: Ergebnisse des Treffens zur Konzertierten Aktion Mobilität im Bundeskanzleramt

Mobilität der Zukunft gestalten – Deutschlands Chancen nutzen: Ergebnisse des Treffens zur Konzertierten Aktion Mobilität im Bundeskanzleramt

Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Seibert, teilt mit:

  • Pressemitteilung 364
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Die Bundeskanzlerin hat heute die Koalition, Vertreter der Bundesregierung, Ministerpräsidenten aus ausgewählten Bundesländern sowie Vertreter der Automobilwirtschaft, der Arbeitnehmer und der Nationalen Plattform Mobilität zur zweiten Sitzung der „Konzertierten Aktion Mobilität“ eingeladen.

Es besteht Einigkeit: Die Chancen des technologischen Wandels hin zu klimafreundlicheren Antrieben und digitaler Mobilität müssen voll genutzt werden und Deutschland soll global führender Standort für die Automobilindustrie der Zukunft bleiben - für Innovation, Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland.

Markthochlauf Elektromobilität

  • Bei der Elektromobilität beginnt der entscheidende Markthochlauf jetzt. Die Industrie hat dazu eine Modelloffensive angekündigt.
  • Die Bundesregierung wird mit dem Masterplan gemeinsam mit der Industrie und mit Beteiligung von Ländern und Kommunen den Aufbau der Ladeinfrastruktur massiv verstärken. In den nächsten zwei Jahren sollen 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen werden schnell verbessert.
  • Die Automobilwirtschaft wird bis 2022 15.000 öffentliche Ladepunkte beisteuern. Die Energiewirtschaft hat heute ebenfalls weitere Anstrengungen angekündigt und wird noch in 2019 mit den zuständigen Ministern zusammenkommen. Die Standorte der Ladepunkte werden mit der Bundesregierung koordiniert.
  • Die Bundesregierung wird den Umweltbonus zum Kauf von Elektrofahrzeugen noch im November verlängern und nochmal deutlich erhöhen – um 50% bei Fahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis und darüber hinaus bis zu einer Grenze von 65.000 Euro Nettolistenpreis um 25%. Damit wird ermöglicht, weitere rd. 650.000 bis 700.000 Elektrofahrzeuge zu fördern. Die Industrie wird sich weiterhin paritätisch daran beteiligen. Die Bundesregierung prüft einen einfachen und unbürokratischen Weg, wie junge Gebrauchtwagen, die weder beim Ersterwerb als Firmenwagen, noch als Dienstwagen des Ersterwerbers eine staatliche Förderung erhalten haben, bei der Zweitveräußerung eine Umweltprämie erhalten können.

Vielfalt der Technologien meistern – Wasserstoff im Blick haben

  • Es gilt die Herausforderung neuer Antriebstechnologien in der ganzen Breite im Blick zu behalten. Die Bundesregierung bereitet eine umfassende Wasserstoffstrategie vor. Sie wird auch für die Mobilität von morgen von herausragender Bedeutung sein.

Autonomes Fahren und vernetzte Mobilität

  • Beim automatisierten Fahren und vernetzter Mobilität soll Deutschland Vorreiter werden. Es werden zügig innovationsfreundliche rechtliche und technische Rahmenbedingungen geschaffen. Automatisierte Fahrfunktionen sollen schnell auf die Straße gebracht werden. Im März will die Bundesregierung ein Umsetzungspaket automatisiertes Fahren verabschieden
  • Mobilität der Zukunft basiert auf Daten und Datenaustausch. Private und öffentliche Mobilitätsanbieter wollen daher bis Ende 2021 gemeinsam ein umfassendes Datennetzwerk Mobilität schaffen, damit die Vernetzung für die Mobilitätswende bestmöglich genutzt werden kann. Hierfür werden wir schnell ein Verfahren vereinbaren. Die Mobilitätsanbieter und Fahrzeughersteller werden dafür die erforderlichen Daten rasch zur Verfügung stellen.

Begleitung von Beschäftigten und KMU bei der Transformation

  • Qualifizierung und Weiterbildung sind zur Bewältigung der Transformation zentral.
  • Deswegen ist Anfang des Jahres das Qualifizierungschancengesetz in Kraft getreten. Damit fördert die BA die Weiterbildung Beschäftigter, die von Strukturwandel oder Digitalisierung betroffen sind. Die Bundesregierung wird prüfen, ob die Instrumente des Qualifizierungschancengesetzes und des Kurzarbeitergeldes nachgeschärft oder angepasst werden müssen.
  • Besonders betroffene Cluster müssen sich gut für den Wandel vorbereiten. Hierzu sollen strukturierte Dialoge gemeinsam mit den Betroffenen und den Ländern geführt werden.
  • Die Sozialpartner handeln Zukunftsverträge für Wege in neue Qualifikationen und Tätigkeiten aus.