Kanzler kompakt: Was bedeutet die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro?

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Der Mindestlohn ist zum 1. Oktober auf 12 Euro pro Stunde angehoben worden. Das ist das Recht all der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bisher viel weniger verdient haben. Und deshalb mein Rat: Schauen Sie am Ende dieses Monats auf die Lohnabrechnung. Gucken Sie, ob das durchgeführt worden ist und Sie Ihr Recht auch tatsächlich bekommen. Dass wir den Mindestlohn anheben mussten per Gesetz, ist natürlich nicht gut, denn eigentlich wäre es ja richtig, wenn die Löhne schon sowieso höher gewesen wären. Aber trotzdem ist es gut, dass wir diese untere Grenze jetzt festgelegt haben. Ich habe festgestellt, dass viele andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer davon auch profitieren, weil jetzt Löhne angehoben worden sind – über den Mindestlohn hinaus. Weil auch Tarifverträge besser ausfallen, wenn sie jetzt neu verhandelt werden. Und es geht mir dabei um eine Sache, die sehr grundsätzlich ist für das Miteinander unserer Gesellschaft und den Zusammenhalt: Ich will, dass Respekt herrscht gegenüber jeder Arbeit und jeder Leistung, die in unserer Gesellschaft erbracht wird und dass einige von uns so wenig verdient haben, obwohl sie sich so sehr angestrengt haben – jeden Tag, jede Woche – das ist nicht in Ordnung gewesen. Gut, dass wir das jetzt ändern.