Für Land mit Todesstrafe kein Platz in EU

Reaktion auf Erdoğan-Äusserungen Für Land mit Todesstrafe kein Platz in EU

Für die Bundesregierung kann ein Land, in dem die Todesstrafe gilt, nicht der EU angehören. Das bekräftigte die stellvertretende Regierungssprecherin Demmer. Der türkische Staatspräsident Erdoğan hatte bei einer Kundgebung in Istanbul die Wiedereinführung der Todesstrafe erneut nicht ausgeschlossen.

1 Min. Lesedauer

Die stellvertretende Regierungssprecherin Ulrike Demmer machte in der Regierungspressekonferenz deutlich, dass ein Wiedereinführen der Todesstrafe in der Türkei das Ende der EU-Beitrittsverhandlungen bedeuten würde. "Klar ist, in einem Land, für das die Todesstrafe gilt, gibt es keinen Platz in der EU."

Demmer verwies dabei auf das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention, das die Türkei unterschrieben und ratifiziert hatte. Es war 2003 in Kraft getreten. Das Zusatzprotokoll verpflichte die Staaten des Europarats, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen, sagte sie.

Der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdoğan hatte am Sonntag (7. August) bei einer Massenkundgebung in Istanbul erneut die Wiedereinführung der Todesstrafe nicht ausgeschlossen. Vor mehr als eine Million Anhänger auf dem Yenikapi-Platz am Marmara-Meer erklärte er: "Wenn das Volk die Todesstrafe will, werden die Parteien seinem Willen folgen." Sollte das Parlament dafür stimmen, würde er die Todesstrafe bestätigen, so Erdoğan.

Dialog mit der Türkei suchen

Auch die Sprecherin des Auswärtigen Amtes, Sawsan Chebli, stellte klar: "Wenn die Türkei die Todesstrafe einführt, wäre das ganz klar nicht vereinbar mit den Grundwerten der EU. Sie würde das Ende der Beitrittsverhandlungen bedeuten."

Gleichzeitig betonte Chebli, dass es wichtig sei mit der Türkei ins direkte Gespräch zu kommen. Das Land sei ein wichtiger Partner und Nachbar. Deshalb habe Außenminister Frank-Walter Steinmeier Staatssekretär Ederer in die Türkei geschickt, um das Gespräch auf verschiedenen Ebenen zu suchen.

Ziel sei es, sich einerseits solidarisch zu zeigen mit den Menschen und auch dem türkischen Parlament, die sich gegen den Putsch gestellt hätten, erklärte Chebli. "Gleichzeitig machen wir aber auch den Punkt klar, dass bei allem berechtigten Interesse der Türkei an einer Aufarbeitung des Putsches, Rechtsstaatlichkeit gewahrt werden muss."