Bundesverfassungsgericht hat Wächterfunktion

Grundgesetz Bundesverfassungsgericht hat Wächterfunktion

Das höchste deutsche Gericht wird 60 Jahre alt. Beim Festakt in Karlsruhe hat Bundeskanzlerin Angela Merkel den Richtern und Mitarbeitern des Bundesverfassungsgerichts für ihre Arbeit für den Rechtsstaat und die Demokratie gedankt.

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Richter des Bundesverfassungsgerichts

Karlsruher Richter

Foto: picture-alliance/dpa

Die Bundeskanzlerin würdigte die Rolle des Bundesverfassungsgerichts. „Wir feiern den Geburtstag eines Verfassungsorgans, das seit 60 Jahren unser demokratisches Gemeinwesen prägt“, sagte sie. Es gebe in Deutschland keinen Allmachtsanspruch der Politik. Die Väter des Grundgesetzes hätten dem Bundesverfassungsgericht eine Wächterfunktion zugewiesen. Es wahre die Verfassung und baue auf zwei Prinzipien auf: „Recht vor Macht und wirksame Kontrolle der Macht“.

Hohes Vertrauen der Bürger


Das Bundesverfassungsgericht genieße bei den Bürgerinnen und Bürgern hohes Vertrauen. Seine Urteile seien manchmal unbequem, auch für die Politik, oder könnten die Gemüter der Öffentlichkeit erregen, so Merkel. Man könne sagen, dass die Stiche der Skorpione zuweilen auch die anderen Verfassungsorgane träfen, sagte die Bundeskanzlerin in Karlsruhe.

„Das Bundesverfassungsgericht ist ausschließlich den Maßstäben des Grundgesetzes verpflichtet.“ Das Spannungsverhältnis zwischen Gesetzgebung und Rechtsprechung zu gestalten sei dem Gericht gelungen. Es bewahre seine Unabhängigkeit.

Blick über deutsche Grenzen hinaus

Bundeskanzlerin Merkel, Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle und Altbundespräsident Herzog beim Festakt zum 60-jährigen Bestehen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Im Dienst von Rechtsstaat und Demokratie

Foto: REGIERUNGonline/Bergmann


Merkel erinnerte daran, dass es auch in Bezug auf die Europäische Union „immer wieder sehr spannende Konstellationen zwischen den Verfassungsorganen“ gebe. Das Bundesverfassungsgericht habe auch im Hinblick auf die EU die unveränderbaren Wesensmerkmale unseres Staates genau definiert.
„Uns eint die gemeinsame Verantwortung für das Gemeingut. Wir können mit Stolz zurückblicken und können sagen: Ja, unser Staat ist in guter Verfassung“, so Merkel.

Dank an Mitarbeiter

Die Kanzlerin dankte allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Bundesverfassungsgerichts für ihre Arbeit für den Rechtsstaat und die Demokratie. Unter den 1.000 Anwesenden waren auch Bundespräsident Christian Wulff und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, sowie die Präsidenten des Deutschen Bundestages und des Bundesrates, der Präsident des Europäischen Gerichtshofs, Mitglieder der Bundesregierung, Ministerpräsidenten der Länder sowie die Richter des Bundesverfassungsgerichtes.
 

Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seit seiner Gründung im Jahr 1951 hat das Gericht dazu beigetragen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu bewahren. Das gilt vor allem für die Durchsetzung der Grundrechte.
Alle staatlichen Stellen sind verpflichtet, das Grundgesetz zu befolgen. Kommt es dabei zum Streit, kann das Bundesverfassungsgericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden.
Die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts hat auch politische Wirkung. Das wird besonders deutlich, wenn das Gericht ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt. Das Gericht ist aber kein politisches Organ. Sein Maßstab ist allein das Grundgesetz. Fragen der politischen Zweckmäßigkeit dürfen für das Gericht keine Rolle spielen. Es bestimmt nur den verfassungsrechtlichen Rahmen des politischen Entscheidungsspielraums. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats.