"Wir müssen ganz konzentriert weiter machen"

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Beschlüsse von Bund und Ländern "Wir müssen ganz konzentriert weiter machen"

Was erreicht wurde, sei "ein zerbrechlicher Zwischenerfolg", erklärte Kanzlerin Merkel nach den Beratungen mit den Regierungschefs der Länder zum weiteren Vorgehen in der Corona-Pandemie. Die Kontaktbeschränkungen werden verlängert, gelten vorerst bis zum 3. Mai. Veränderungen wird es im Schulbereich und auch für viele Geschäfte geben.

Kanzlerin Merkel, Ministerpräsident Söder, Bürgermeister Tschentscher und Finanzminister Scholz bei der Pressekonferenz zur Bund-Länder-Einigung

Kanzlerin Merkel informierte gemeinsam mit Ministerpräsident Söder (l.), Bürgermeister Tschentscher (2.v.r.) und Finanzminister Scholz (r.) über den Bund-Länder-Beschluss.

Foto: Bundesregierung/Steins

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder über die Verlängerung von Maßnahmen beraten, die im Zuge der Corona-Pandemie ergriffen wurden.

"Als Erstes möchte ich allen Menschen in Deutschland noch einmal ganz herzlich danken, den Bürgerinnen und Bürgern, die ihr Leben verändert haben, die auf Kontakte verzichtet haben, die sich einschränken – nicht etwa, weil sie der Regierung einen Gefallen tun, sondern weil sie ihren Mitmenschen helfen wollen", sagte Merkel nach dem Gespräch.

Die Kanzlerin betonte gleichzeitig: "Das, was wir erreicht haben, ist ein Zwischenerfolg, nicht mehr und nicht weniger. Ich betone: Es ist ein zerbrechlicher Zwischenerfolg". Der Spielraum sei daher nicht groß - "wir müssen jetzt ganz konzentriert weitermachen". 

Infektionsketten unterbrechen

"Wir müssen verstehen, dass wir so lange mit dem Virus leben müssen, wie es keine Medikamente und insbesondere keinen Impfstoff gibt", sagte die Kanzlerin. "Wir bewegen uns in eine neue Normalität - eine Normalität, die nicht kurz sein wird, sondern die längere Zeit anhalten wird", ergänzte Vizekanzler Olaf Scholz in der Pressekonferenz nach dem Gespräch mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten.

Grafik zeigt, was nach der Einigung von Bund und Ländern erlaubt wird.

Das wird erlaubt: Bund und Länder haben sich auf diese Punkte geeinigt. 

Foto: Bundesegierung

Deshalb gilt weiter, Abstand zu halten. Leitschnur des Handelns ist, alle Menschen in Deutschland so gut wie möglich vor Infektionen zu schützen. In der Öffentlichkeit gilt wie bisher ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Bürgerinnen und Bürgern. Aufhalten soll man sich in der Öffentlichkeit nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen, die im eigenen Haushalt leben.

Um die Pandemie so schnell wie möglich in den Griff zu bekommen, gelte es Infektionsketten zu erkennen, sagte Merkel. Deshalb unterstützten Bund und Länder den Einsatz von digitalem "contact tracing". Europäische und deutsche Datenschutzregeln werden dabei eingehalten. Eine solche App soll von den Bürgerinnen und Bürgern freiwillig genutzt werden.

Zudem warb die Kanzlerin für das Tragen von so genannten Alltagsmasken in der Öffentlichkeit - insbesondere im Öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen.

Grafik zeigt, was nach der Einigung von Bund und Ländern noch nicht erlaubt wird.

Das wird noch nicht erlaubt - unter anderem sind Großveranstaltungen bis 31. August untersagt. 

Foto: Bundesregierung

Update: Einige Länder und Regionen haben im April eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum eingeführt. Ob eine Pflicht in Ihrer Region gilt, erfahren Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes oder Ihrer jeweiligen Gemeinde.

Bei Schulen "behutsam und schrittweise vorgehen"

Ab dem 4. Mai können vorrangig die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen und die Jahrgänge wieder in die Schule gehen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen. Das gilt auch für die letzte Klasse der Grundschule, da sie einen Schulwechsel vor sich haben.

Bildung ist Ländersache. Die jeweils gültigen Regelungen zum Thema schrittweise Wiedereröffnung der Schulen und Regelungen für den Universitätsbereich finden Sie auf der Internetseite Ihres Bundeslandes.

"Ich weiß, wie viele Menschen in Deutschland gerade diese Diskussion verfolgen", erklärte Merkel, für viele Eltern sei es eine "ganz, ganz schwierige Situation". Dennoch müssen man bei Kindergärten, Schulen und Hochschulen "behutsam und schrittweise vorgehen". 

Die Kultusministerkonferenz wurde beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen insgesamt wieder aufgenommen werden kann.

Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen des laufenden Schuljahres sollten nach entsprechenden Vorbereitungen wieder stattfinden können.

Die Notbetreuung in den Kitas wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.

Keine soziale Isolation der Menschen in den Heimen

Für Risikogruppen und insbesondere für Pflegeheime sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen sind besondere Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dabei müsse auch berücksichtigt werden, dass diese Maßnahmen nicht zu einer "sozialen Isolation der Menschen in den Heimen" führen, sagte Merkel. Daher sollen hier jeweils spezifische Konzepte erarbeitet werden.

Viele Geschäfte können öffnen

Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern können wieder öffnen. Dabei müssen sie jedoch Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten. Unabhängig von der Verkaufsfläche, aber unter Beachtung der gleichen Auflagen, können Auto- und Fahrradgeschäfte sowie Buchhandlungen wieder öffnen. Den Beginn der schrittweisen Öffnung bestimmen die Bundesländer. Informationen finden Sie hier.

Großveranstaltungen bleiben untersagt

Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, dass sie ihren Betrieb ab dem 4. Mai wieder aufnahmen können. Ebenfalls unter Auflagen und unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung.

Da Großveranstaltungen in der Infektionsdynamik eine große Rolle spielen, bleiben diese mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.

Dank an die Kirchen

Ein herzliches Dankeschön richtete die Kanzlerin an die Kirchen: "Sie haben gerade jetzt über Ostern viel Fantasie bewiesen, damit, obwohl keine Gottesdienste stattfinden konnten, Menschen ihren Glauben leben konnten". Zunächst wird es dabei bleiben, dass religiöse Feierlichkeiten und Zusammenkünfte weiterhin nicht stattfinden. "Aber noch in dieser Woche wird es ein Gespräch von Ministerpräsidenten und dem Bundesminister des Innern über die Frage geben, wie man einen einvernehmlichen Weg für das weitere Vorgehen findet", betonte Merkel.

Weiterer Fahrplan

Die bisher getroffenen Einschränkungen gelten ansonsten weiter. Hier eine Übersicht.
Mit diesen Beschlüssen wollen Bund und Länder die Infektionsketten noch besser kontrollieren. Regelmäßig wird die Infektionsdynamik kontrolliert – vor allem die Auslastung des Gesundheitswesens. Danach ist zu entscheiden, ob und welche Schritte ergriffen werden können.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder werden am 30. April das Infektionsgeschehen sowie die wirtschaftliche und soziale Lage in Deutschland erneut bewerten. Im Lichte der Ereignisse können dann weitere Maßnahmen ab dem 4. Mai beschlossen werden.